Abschreibung
Das Steuerrecht sieht für die der Abnutzung unterliegenden beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine Absetzung für Abnutzung (AfA) vor. Die AfA bewirkt, dass der Aufwand für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes über mehrere Jahre verteilt wird, da es nicht angemessen wäre, diesen sofort im Anschaffungsjahr voll geltend zu machen. Lineare AfA Bei der linearen AfA werden die…
