Aufwand und Ertrag
Aufwand und Ertrag bezeichnen die Summe aller betrieblich veranlassten Leistungen
eines Unternehmens.
Unter Aufwand und Ertrag wird die Summe der betriebswirtschaftlichen Leistungen
eines Unternehmens verstanden. Dazu zählen Einnahmen aus dem Verkauf von
Produkten und Dienstleistungen sowie Bestandserhöhungen.
Was ist ein betriebsbedingter Ertrag / Aufwand?
Man unterscheidet zwischen betriebsbedingten Erträgen (Betriebsertrag) und
nichtbetrieblichen Erträgen (neutraler Ertrag) sowie Betriebsaufwendungen und
neutrale Aufwendungen. Darunter werden alle Erträge und Aufwendungen
verstanden, die aus der betrieblichen Leistung heraus entstehen.
Betriebsbedingte Erträge
Beispiele für betriebsbedingte Erträge sind:
• Erhöhung des Warenbestands
• Erhaltene Skonti und Rabatte
• Umsatzerlöse (7% / 19%)
• Zinserträge
Betriebsbedingte Aufwendungen
Zu den betriebsbedingten Aufwendungen zählen beispielsweise:
• Verringerung des Warenbestands
• Aufwendungen für Löhne und Gehälter
• Aufwendungen für Büromaterial
• Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe
• Zinsaufwendungen
Was ist ein nicht betrieblicher Aufwand / Ertrag?
Neben den betriebsbedingten Aufwendungen und Erträgen gibt es auch
nichtbetriebliche. Sie umfassen alle Erträge /Aufwendungen, die nicht aus dem
betrieblichen Leistungsprozess einer Periode entstehen. Sie finden sich beim
Jahresabschluss daher auch nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
wieder.
Nichtbetriebliche Erträge
Die nichtbetrieblichen Erträge lassen sich in vier Kategorien einordnen:
• Betriebsfremde Erträge, z.B. Mieterträge aus betriebsfremden Grundstücken
• Periodenfremde Erträge, z.B. Steuer-Rückerstattungen, Anzahlungen
• Außerordentliche Erträge, z.B. Kursgewinne
• Bewertungsbedingte Erträge, z.B. Erträge aus Zuschreibungen
Nichtbetriebliche Aufwendungen
Beispiele in den Kategorien für nichtbetriebliche Aufwendungen sind:
• Betriebsfremde Aufwendungen, z.B. Spenden an Vereine
• Periodenfremde Aufwendungen, z.B. Steuer-Nachzahlungen, Vorauszahlungen
• Außerordentliche Aufwendungen, z.B. Kursverluste, Diebstahl oder Forderungsausfälle
• Bewertungsbedingte Aufwendungen, z.B. Sonder-Afa
Ertrag und Aufwand vs. Einnahme und Ausgabe
Erträge können gleichzeitig Einnahmen sein, müssen es aber nicht. Umgekehrt gilt
dies auch für Aufwendungen und Ausgaben.
Ertrag und Einnahme
Verkauft ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Ware in Bar, entsteht
gleichzeitig ein Ertrag und eine Einnahme.
Auch wenn ein Unternehmen Ware auf Rechnung verkauft, entstehen sowohl Ertrag
als auch Einnahme, da mit kurzfristigem Zahlungseingang gerechnet werden kann (<
1 Jahr).
Ertrag, aber keine Einnahme
Produziert ein Unternehmen Ware auf Lager, entsteht durch die Bestandserhöhung
zwar ein Ertrag, aber da die Ware noch nicht verkauft wurde, keine Einnahme.
Einnahme, aber kein Ertrag
Verkauft ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Ware auf Ratenzahlung (> 1
Jahr), entsteht mit der ersten Ratenzahlung eine Einnahme, aber kein Ertrag. Der
Ertrag entsteht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs der Ware.
Zahlt ein Unternehmer von seinem Privatkonto Geld in das Unternehmen ein,
entsteht ebenfalls eine Einnahme (Privateinlage) aber kein Ertrag, da das Geld nicht
durch das Unternehmen erwirtschaftet wurde.
Ertrag und Aufwand in der Buchführung
Anders als bei der Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) werden in der Gewinn-
und Verlustrechnung (GuV) nicht Einnahmen und Ausgaben, sondern Erträge und
Aufwendungen gegenübergestellt. Dabei werden jedoch nur die betrieblichen
Aufwendungen und Erträge berücksichtigt. Die Differenz von betrieblichem Aufwand
und Ertrag in einer Periode ergibt den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
(Gewinn/Verlust).
In der GuV werden die Aufwände auf der linken Seite (im Soll) gebucht, während die
Erträge rechts ins Haben eingehen. Der so genannte Standardkontenrahmen gibt an,
nach welchen Kategorien Aufwendungen und Erträge getrennt werden.
