Arbeitszeitmodelle

Arbeitszeitmodelle legen die grundsätzliche Organisation der Arbeitszeit fest.
Festgeschrieben sind sie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen,
der Gesetzgeber setzt gewisse Grenzen. Es ist ein Trend zu mehr Flexibilität zu beobachten.
Arbeitszeitmodelle regeln, in welcher Form ein Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter
einteilt. Es gibt starre Systeme mit festen Zeiten, die Beschäftigten arbeiten jeden Tag gleich
lang. Mittlerweile gewinnen flexible Arbeitszeitmodelle an Bedeutung, mit denen
Unternehmen den Bedarf an Arbeitskräften besser abdecken können. Zugleich profitieren
Arbeitnehmer von größeren Spielräumen bei der Lebensplanung und der Freizeitgestaltung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Vereinbarungen über das konkrete Arbeitszeitmodell finden sich im Tarifvertrag, in
Betriebsvereinbarungen sowie im Arbeitsvertrag. Existieren kein Tarifvertrag und keine
Betriebsvereinbarungen, bilden ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen die Grenzen.
Im Arbeitszeitgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Arbeitszeitmodelle erlaubt sind.
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer, es soll vor einer Überlastung bewahren.
Grundsätzlich sieht das Gesetz einen Arbeitstag von acht Stunden vor, es existieren aber
zahlreiche Ausnahmen. Der Betriebsrat hat bei den Arbeitszeiten ein umfassendes
Mitspracherecht. Neben Verträge für eine Vollerwerbstätigkeit können Arbeitgeber und
Arbeitnehmer Teilzeitverträge abschließen.

Arbeitszeitkonten als flexible Lösung
Bei Arbeitszeitkonten dürfen Beschäftigte ihre Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten
Rahmens eigenständig bestimmen. Verbreitet ist die Gleitzeit, die meist aus einer
Kernarbeitszeit und einer Rahmenarbeitszeit besteht. Während der Kernarbeitszeit herrscht
Anwesenheitspflicht, die restlichen Arbeitsstunden dürfen Mitarbeiter in der
Rahmenarbeitszeit frei organisieren. Das Arbeitszeitkonto hält die geleisteten Stunden fest.
Es kann zu Plus- und zu Minusstunden kommen.
In der Regel gibt es jeweils eine Ober- beziehungsweise Untergrenze. Die Plusstunden dürfen
Angestellte meist entweder durch Nicht-Arbeit ausgleichen oder sie können sie sich
vergüten lassen. Lange Zeit zielten Arbeitszeitkonten auf einen kurzfristigen Ausgleich der
Plus- und Minusstunden, inzwischen haben sich Jahresarbeitszeitkonten und
Lebensarbeitszeitkonten etabliert. Diese ermöglichen eine großzügigere Verteilung der
Arbeitszeiten und Auszeiten. So nutzen viele Jahresarbeitszeitkonten, um ein Sabbatjahr
einzulegen.

Arbeitszeitmodelle – Zusammenfassung:
• Bestimmungen zur Arbeitszeit
• starre und flexible Konzepte
• rechtliche Regelungen zu beachten