Arbeitsrechts – Rechtsgrundlagen
1. Artikel des Grundgesetzes
► Einige Grundrechte wirken sich unmittelbar auf das Arbeitsrecht aus (Artikel 1,2,3,9,12,14).
2. EU-Richtlinie
► Nach den Verträgen von Maastricht hat sich die Bundesrepublik zur Einhaltung bestimmter
arbeitsrechtlicher Bestimmungen verpflichten, z. B. Gleichbehandlung und Freizügigkeit.
3. Bundesgesetze
► Zum Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Bundesgesetzen wie zum Beispiel:
▪ Urlaubsgesetz
▪ Arbeitszeitgesetz
▪ Mutterschutzgesetz
▪ Kündigungsschutzgesetz
▪ Entgeltfortzahlungsgesetz
4. Tarifverträge
► Zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden können für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich
Vereinbarungen zu wichtigen Fragen des Arbeitsrechts getroffen werden. Beispiel:
▪ Vergütung
▪ Arbeitszeitfragen
▪ Zusatzleistungen
5. Betriebsvereinbarungen
► In Betrieben mit Betriebsrat können zu Fragen der Arbeitsorganisation betriebsspezifische
Vereinbarungen getroffen werden, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind.
6. Arbeitsvertrag
► Der Arbeitsvertrag regelt individuelle Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
7. Direktionsrecht
