Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht entleihenden Unternehmen, Arbeitskräftebedarf
unbürokratisch und ohne Kündigungsschutz zu decken. Sie stellt ein Instrument zur
Flexibilisierung des Arbeitsmarkts dar. Die Vertragsbeziehungen bestehen erstens zwischen
Verleiher und Entleiher und zweitens zwischen Verleiher und Leiharbeiter.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt ein Verleiher einem Entleiher für eine begrenzte
Zeit eine Arbeitskraft. Als Verleiher treten meist Personaldienstleister auf, den Service
nutzen Unternehmen zahlreicher Branchen. Andere Begriffe für Arbeitnehmerüberlassung
sind Leiharbeit, Zeitarbeit und Personalleasing.

Der Zweck
Mit Zeitarbeitern können die Entleiher kurzfristig auf Beschäftigungsbedarf reagieren. Sie
können Auftragsspitzen abdecken, ohne selbst Mitarbeiter einstellen zu müssen. Damit
gehen drei Vorteile einher:
• Erstens müssen die Firmen keine Personalrekrutierung betreiben und es entfallen
sämtliche organisatorischen Aufgaben wie das Abführen der Lohnsteuer und der
Sozialversicherungsbeiträge.
• Zweitens profitieren sie von einem hohen Maß an Flexibilität. Sie binden sich nicht an
die gesetzliche Kündigungsfrist.
• Drittens gehen sie keine finanziellen Risiken ein. Risiken wie Erkrankungen und die
dann fällige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall trägt die Personalagentur.
Auch für die Zeitarbeiter bieten sich Chancen. Meist stellen die Personaldienstleister
Arbeitslose ein, die bisher erfolglos nach einer Anstellung gesucht haben. Dank des
Zeitarbeitsvertrags erhalten sie ein festes Einkommen. Die Agentur fungiert als Arbeitgeber,
die ein Fixgehalt zahlt. Plus- und Minusstunden durch die Tätigkeit bei einem oder mehreren
Entleihern gleicht der Dienstleister mit einem Arbeitszeitkonto aus. Zusätzlich bezahlt er die
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, es handelt sich um eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit umfassender sozialer Absicherung. Im
besten Fall gefällt einem Entleiher die Arbeit des Zeitarbeiters und er übernimmt ihn. Die
Arbeitnehmerüberlassung soll auch dazu dienen, dass Arbeitgeber unverbindlich potenzielle
neue Mitarbeiter kennenlernen. Der Personaldienstleister agiert gleichzeitig als
Personalvermittler. Möchte ein Entleiher einen Leiharbeiter beschäftigen, überweist er der
Agentur eine Vermittlungsgebühr.

Rechtliche Ausgestaltung in Deutschland
Die Leiharbeit hat in Deutschland eine lange Tradition, die rechtlichen Rahmenbedingungen
unterlagen jedoch einem gravierenden Wandel. In den 1980ern begrenzte der Gesetzgeber
die Ausleihe auf drei Monate, in den folgenden zwei Jahrzehnten verlängerte er die Dauer
massiv. 2003 fiel die Beschränkung der Überlassungsdauer weg. 2017 erfolgte eine
Korrektur, mittlerweile darf die Überlassung nicht länger als 18 Monate dauern. Die
konkrete Leihe und deren Konditionen halten Verleiher und Entleiher in einem Leihvertrag
fest. Der Zeitarbeiter vereinbart ausschließlich mit dem Personaldienstleister einen Vertrag.
Er muss bei seiner Tätigkeit vor Ort aber den Weisungen des Entleihers folgen.

Arbeitsbedingungen
Die europäische Leiharbeitsrichtlinie sieht eine Gleichbehandlung zwischen normal
Beschäftigten und Leiharbeitern in einem Betrieb vor. Das umfasst unter dem Stichwort
equal pay auch die Bezahlung. Die Richtlinie enthält jedoch eine Öffnungsklausel, die
Mitgliedstaaten der EU können davon abweichen. Davon macht Deutschland Gebrauch,
Leiharbeiter arbeiten für weniger Geld als die anderen Beschäftigten. Um Lohndumping zu
verhindern, hat die Regierung die Tarifverträge der Branche für allgemeinverbindlich erklärt.
Diese zwei Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und jeweils einem
Arbeitgeberverband der Personaldienstleister beinhalten Lohnuntergrenzen, die von der
Tätigkeit und der Qualifikation abhängen. Für bestimmte Branchen gibt es zudem Zuschläge.

Kritik an der Leiharbeit
Die Arbeitnehmerüberlassung stößt unter anderem bei Gewerkschaften auf Kritik. Sie
befürchten, dass Unternehmen normale Beschäftigungsverhältnisse abschaffen und
stattdessen Leiharbeiter einsetzen. Sie verweisen auf die große Zahl an Leiharbeitern, in
Deutschland sind es knapp eine Million. Diese Zahl werten sie als Indiz für Missbrauch. Den
Klebeeffekt, also die Übernahme von Leiharbeitern durch die Entleiher, bezweifeln sie.

Arbeitnehmerüberlassung – Zusammenfassung:
• flexibler Einsatz von Arbeitskräften
• weniger Verpflichtungen für Entleiher
• Personaldienstleister als Verleiher
• Verleiher als Arbeitgeber