Anzahlung

Wird eine Anzahlung durchgeführt, so begleicht der Schuldner einen Teil des
Rechnungsbetrags, muss den anderen Teil aber noch in der Zukunft bezahlen. Ob die
Gegenleistung unmittelbar oder ebenfalls erst in der Zukunft erfolgt, ist vom genauen
Verkaufsprodukt abhängig.
Beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung kann die Anzahlung zum einen als Sicherheit für
den Verkäufer angesehen werden. Zum anderen ist die Anzahlung aber auch die erste von
mindestens zwei Raten.
Beispiel:
Beim Kauf eines PKW wird bei Bestellung eine Anzahlung von 1.000 Euro fällig. Den Rest des
Kaufpreises von 18.000 Euro wird in monatlichen Raten von jeweils 500 Euro abbezahlt.

Rechtliche Grundlagen der Anzahlung
Für gewöhnlich werden Vertragsgeschäfte so abgewickelt, dass beide Vertragsparteien ihre
Leistungen in einer einzigen Handlung erfüllen. Wer beispielsweise Brötchen beim Bäcker
kauft, der reicht das hierfür zu zahlende Geld direkt über den Tresen und erhält dafür im
Gegenzug die vereinbarten Brötchen. Auch beim Rechnungskauf größerer Waren und
Produkte ist die einmalige Bezahlung üblich.
Hingegen werden vor allem bei Pauschalreisen und beim Kauf von Autos Anzahlungen
vereinbart. Diese sind schon heute zu leisten, um sich eine bestimmte Sache in der Zukunft
zu sichern. Im Falle des Autokaufs dient die Anzahlung dazu, dass der Verkäufer das
Fahrzeug nicht an eine andere Person veräußert. Gleichzeitig bietet dies dem Verkäufer die
Sicherheit, zumindest einen Teil des Fahrzeugpreises definitiv zu erhalten. Zudem
finanzieren Verkäufer mit der Anzahlung bestimmte Vorleistungen, die sie erbringen
müssen, um das Produkt verkaufen zu können.

Höhe der Anzahlung
Wie hoch eine Anzahlung in der Praxis ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Generell geht der BGH – zumindest bei Pauschalreisen – davon aus, dass 20 Prozent des
Reisepreises ein angemessener Wert für die Leistung seien. Denn das Problem von
Anzahlungen besteht vor allem darin, dass sie praktisch auch als Kredit von Käufern an
Verkäufer angesehen werden können. Schließlich bezahlt der Käufer Geld, ohne hierfür
schon eine Gegenleistung erhalten zu haben.
Ob die Gegenleistung in der Zukunft erfolgen wird, ist keinesfalls gesichert. Zwar hat der
Käufer hierauf einen Rechtsanspruch, allerdings kann es theoretisch zur Insolvenz des
Verkäufers kommen. Insofern sieht der deutsche Gesetzgeber vor, dass Anzahlungen
abgesichert werden müssen. Dabei kann es sich etwa um folgende Sicherheiten handeln:

• Bürgschaft / Garantie
• Versicherung
• Sicherungsschein von Banken

Selbst wenn der Verkäufer Insolvenz anmelden müsste, hätte der Käufer damit einen
Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung, welcher auch vollständig erfüllt werden kann.

Anzahlung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Eine Anzahlung stellt einen Teilbetrag einer Rechnungssumme dar
• Durch die Anzahlung sichert sich der Käufer das Kaufrecht für ein bestimmtes Produkt
• Gleichzeitig dient die Anzahlung als Sicherheit für den Verkäufer