Ansparabschreibung
Die Ansparabschreibung ermöglichte es steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen
Personen, eine in der Erwartung zukünftiger Investitionen gewinnmindernde Rücklage zu
bilden. Somit ermöglichte der Gesetzgeber die steuerfreie Übertragung aktueller
Unternehmensgewinne auf zukünftige Investitionskosten. Die Ansparabschreibung wurde im
Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 vom Investitionsabzugsbetrag abgelöst.
Die Ansparabschreibung ermöglicht es kleineren Unternehmen und selbstständigen
Personen unter bestimmten Voraussetzungen für die zukünftige Anschaffung oder
Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsgutes, eine Rücklage zu bilden. Dadurch sollen die
Liquidität und die Ausstattung mit Eigenkapital verbessert werden.
Im Rahmen der im Jahr 2008 durchgeführten Unternehmensteuerreform wurden die bis
dahin geltenden Regelungen zur Ansparabschreibung vereinfacht und umgestaltet. Der
Begriff Ansparabschreibung wurde durch die Bezeichnung Investitionsabzugsbetrag ersetzt.
Für welche Wirtschaftsgüter kann die Ansparabschreibung genutzt werden?
Die Ansparabschreibung kann für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Das Wirtschaftsgut muss nach Vorgabe
des EStG bis voraussichtlich zum Ende des dritten auf das Jahr der Inanspruchnahme
folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt werden.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ansparabschreibung
Die Ansparabschreibung kann sowohl von Unternehmen mit einer Gewinnermittlung durch
Betriebsvermögensvergleich als auch durch Einnahmeüberschussrechnung in Anspruch
genommen werden. Je nach Gewinnermittlungsverfahren nennt das EStG Grenzwerte von
100.000 Euro Jahresgewinn bei Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung
235.000 Euro Jahresgewinn bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
bis zu denen die Ansparabschreibung gewinnmindernd genutzt werden kann. Die
Grenzwerte müssen zum Ende des Wirtschaftsjahres eingehalten werden. Zusätzlich darf die
Ansparabschreibung maximal 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Der
Höchstbetrag für die insgesamt am Bilanzstichtag abzugsfähigen Beträge ist 200.000 Euro.
Der Höchstbetrag kann auf mehrere Investitionen aufgeteilt jedoch nicht überschritten
werden. Ist der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist der Nettobetrag der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten Berechnungsgrundlage. Bei Selbstständigen mit
steuerfreien Umsätzen ist der Bruttobetrag die Bemessungsgrundlage.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Ansparabschreibung durch das Finanzamt
Damit die Ansparabschreibung vom Finanzamt anerkannt wird, muss das Wirtschaftsgut
treffend bezeichnet werden. Der Steuerpflichtige muss im Jahr der Inanspruchnahme der
Ansparabschreibung die Absicht zu erkennen geben, das er das Wirtschaftsgut mindestens
zu 90 Prozent, dass heißt fast ausschließlich, für betriebliche Zwecke im Inland nutzen wird.
Die Nutzung muss zudem bis zum Ende des auf das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr
folgenden Jahres erfolgen.
Vorteile der Ansparabschreibung
Die Ansparabschreibung ermöglicht die
• Verbesserung der Liquidität
• Steuerersparnis
• Steuerung des Einkommens durch Gewinnverlagerung in die Zukunft
• Vermeidung von Steuernachzahlungen
Einer der größten Vorteile der Ansparabschreibung ist die Möglichkeit, ein hohes
Einkommen mit einem hohen Steuersatz in ein nachfolgendes Jahr mit einem geringeren
Einkommen und geringerem Steuersatz zu verlagern. Durch die Verlagerung in die Zukunft
können sich allerdings auch Nachteile ergeben.
Mögliche Nachteile der Ansparabschreibung
Da die Ansparabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes
gewinnsteigernd aufgelöst werden muss, kann sich die Rücklage aus der Ansparabschreibung
bei einem erhöhten Steuersatz im Jahr der Auflösung ungünstig auf die Steuerlast auswirken.
Ist das Einkommen im Jahr der Auflösung der Ansparabschreibung so gering, dass keine oder
nur wenig Einkommensteuer zu zahlen ist, läuft der geplante Steuerspareffekt ins Leere.
Gegebenenfalls kann in einem solchen Fall durch einen Verlustrücktrag doch noch ein
Steuervorteil in den vergangenen Jahren erzielt werden.
Zusammenfassung der Ansparabschreibung
• Investitionsförderung für kleine Unternehmen und Selbstständige
• Liquiditätsverbesserung
• Verbesserung der Eigenkapitalquote
• Einkommensteuerung durch Gewinnverlagerung
