Anschlussfinanzierung

Bei der Anschlussfinanzierung handelt es sich meist um eine planmäßige Neuverhandlung
eines bereits bestehenden Kredits entweder zur Weiterführung beim bisherigen
Kreditgeber oder einer neuen, finanzierenden Bank. Sie ist sehr häufig bei
Immobilienkrediten zu finden: Diese sind bei einer anfänglichen Tilgung von einem, zwei
oder drei Prozent zum Ablauf der Zinsbindungsdauer von fünf oder zehn Jahren noch nicht
abbezahlt. Zum planmäßigen Laufzeitende stellt sich dann die Frage der Prolongation – also
Verlängerung – zu dann neuen Konditionen.

Wichtige Merkmale der Anschlussfinanzierung
Die Anschlussfinanzierung berücksichtigt zwar die bisherigen Erfahrungen der Bank mit dem
Kreditnehmer, ist aber aus verschiedenen Gründen schon beinahe wie ein neuer Kredit zu
bearbeiten:
• Durch die in den meisten Fällen planmäßige Tilgung hat sich auf alle Fälle die
Kreditsumme verändert. Diese steht in einem anderen, besseren Verhältnis zum
Immobilienwert. Deshalb entfallen etwaige Risikozuschläge bei Überschreiten der
Beleihungsgrenzen 50 oder 60 Prozent (die jede Bank individuell handhabt).
• Seit dem ursprünglichen Kreditabschluss haben sich wahrscheinlich die
Refinanzierungskosten und Zinsen erheblich verändert. Der neue Kredit zurrt die
Konditionen ja wieder für fünf oder mehr Jahre fest: Deshalb kalkuliert die Bank neu.
• Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Immobilieneigentümers können sich
erheblich verändert haben. Deshalb würde die Anschlussfinanzierung insbesondere
bei einem Bankwechsel intensiv kalkuliert werden. insbesondere auch deshalb, weil
die gesetzlichen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung erheblich gestiegen
sind.
• Die Technologie der Kreditvergabe und Konditionsberechnung hat sich erheblich
verändert. Inzwischen werden mehr Faktoren in die Kreditberechnung mit
einbezogen: Damit kann die Zinsberechnung breitbandiger werden, Risikozu- und
Abschläge sind keine Seltenheit.

Formen der Anschlussfinanzierung
Die Anschlussfinanzierung kann im Hinblick auf ihre terminliche Wirkung beinahe schon wie
ein Börsengeschäft unterschieden werden. Die Börsianer unterscheiden zwischen einem
Kassageschäft oder einem variablen Handel (am selben Tag) und Optionsinstrumenten (mit
Durchführung in der Zukunft). In der Kreditwelt wird dagegen der Zeitabstand zwischen dem
Vertragsabschluss und der Auszahlung betrachtet: Da gibt es die „normalen“ Immobilien-Anschlussfinanzierungen,
die jetzt verhandelt werden und in Kürze den auslaufenden bisherigen Kredit ablösen.
Darüber hinaus – insbesondere bei der Erwartung steigender Zinsen – Kredite, deren
Konditionen heute festgelegt werden und die erst in ein paar Wochen oder Monaten
ausgezahlt werden (-> sog. Forward-Darlehen) . Auch hier gibt es einen nahtlosen Übergang
zwischen „bisheriger“ und „neuer“ Finanzierung, der Unterschied liegt im wesentlich
längeren Zeitintervall zwischen Kreditvertragsabschluss und der Valuta auf dem bisherigen
Kreditkonto.

Zusammenfassend kann die Anschlussfinanzierung wie folgt
beschrieben werden:
• Es handelt sich um eine Kreditvergabe meist bei Immobilienkrediten, die einen
planmäßig auslaufenden Kredit durch eine Neufinanzierung ersetzt
• Der Kreditnehmer ist dabei an die bisherige Bank nicht gebunden, auch wenn dies
abwicklungstechnische Vorteile bringen mag
• Durch vielfältige Veränderungen seit der ursprünglichen Kreditvergabe sehen die
Konditionen meist ganz anders aus als bei der Erstfinanzierung