Anschaffungsnebenkosten

Als Anschaffungsnebenkosten werden alle Kostenpunkte bezeichnet, die zur Inbetriebnahme
eines Guts anfallen. Beispielsweise können zusätzlich zum Kaufpreis einer Maschine
Personalkosten für die Installation entstehen.
Die Anschaffungsnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten. Beim Erwerb eines
Grundstücks müssen diese Nebenkosten auf das Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt
werden.
Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören beispielsweise:

• Provision
• Frachtkosten
• Notarkosten
• Verpackungskosten
• Grunderwerbssteuer
• Maklerkosten
• Transportkosten

Unterschiedliche Arten von Anschaffungsnebenkosten
Kaufen Unternehmen bestimmte Güter, so lassen sich die Kosten hierfür generell in zwei
Kategorien unterteilen. Als reine Anschaffungskosten wird dabei der Betrag bezeichnet, der
für die Überlassung der Sache an sich – beispielsweise eines Grundstücks – fällig wird.
Angenommen, dieses Grundstück weist einen Wert von 1 Million Euro auf. Entsprechend
zahlt der Käufer diesen Betrag an den Verkäufer, wobei die Kosten für den Käufer damit
noch nicht abgedeckt sind. Denn im Falle von Grundstücken kommen noch
Anschaffungsnebenkosten für dritte Parteien wie etwa die Stadt (Grunderwerbssteuer),
einen Makler (Provision) oder den Notar (Beglaubigungen von Verträgen) hinzu.
Grundsätzlich lassen sich solche Nebenkosten in drei Kategorien unterteilen:
• Erwerbsnebenkosten: Sie fallen immer dann an, wenn ein Wirtschaftssubjekt ein Gut
kauft. Es kann sich etwa um die angesprochenen Provisionen, Notariatskosten oder
Verkehrssteuern handeln.
• Bezugsnebenkosten: Werden Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bzw.
generell per Versandlieferung bestellt, können Verpackungs- und Frachtkosten, Zölle
oder etwa Aufwendungen für eine Transportversicherung anfallen.
• Inbetriebnahme: Erwirbt ein Unternehmen eine Maschine, fallen für den Kauf und
den Transport meist keine oder nur geringe Nebenkosten an. Allerdings muss das Gut
vor Ort installiert werden, wofür beispielsweise Montagekosten oder
Fundamentierungskosten bezahlt werden müssen.

Anschaffungsnebenkosten berechnen – PKW und Gebäude
Die genaue Höhe der Anschaffungsnebenkosten ist stark davon abhängig, welches
Wirtschaftsgut erworben wird. In der Regel existieren grobe Schätzwerte, um eine interne
Kalkulationsbasis zu schaffen. Wird etwa eine Immobilie erworben, so sind rund 10 bis 15
Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten anzusetzen. Bei einem PKW sind die
Anschaffungskosten deutlich geringer, hier fallen sie lediglich für Zulassung, Überführung
und Nummernschilder an. Meist liegt der Betrag damit bei wenigen hundert Euro.
Unternehmen dürfen die Anschaffungsnebenkosten vollständig als Betriebsausgaben
geltend machen. Aber: In der Bilanz tauchen die Aufwendungen nicht immer auch als
wirkliches Anlagevermögen auf, denn nicht alle Aspekte sind generell aktivierungspflichtig.
Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Anschaffungsnebenkosten bei der Berechnung der
gesamten Anschaffungskosten einkalkuliert werden und somit auf der Aktivseite der Bilanz
implizit auftauchen.

Anschaffungsnebenkosten
• Anschaffungsnebenkosten sind ein Teil der Anschaffungskosten
• Sie fallen etwa für die Inbetriebnahme, den Erwerb oder den Bezug von Gütern bzw. Dienstleitungen an
• Anschaffungsnebenkosten sind in vielen Fällen aktivierungspflichtig