Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die beim Erwerb eines
Vermögensgegenstandes entstehen, bis er sich in einem betriebsbereiten Zustand
befindet.
Das Gegenstück zu den Anschaffungskosten bilden die Herstellungskosten, die
diejenigen Aufwendungen umfassen, die bei der Fertigung eines Gegenstandes
entstehen, bis er sich in einem betriebsbereiten Zustand befindet.
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bilden jeweils die Grundlage für die
Bewertung eines jeden Gegenstandes im Steuer- und Handelsrecht.

Was gehört zu den Anschaffungskosten?
Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die nötig sind, um den
erworbenen Gegenstand benutzen zu können.
Im einfachsten Fall entsprechen sie also dem Kaufpreis des erworbenen
Gegenstandes. Doch bei größeren Anschaffungen müssen auch Preisnachlässe,
Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt
werden.
Die endgültigen Anschaffungskosten lassen sich folgendermaßen ermitteln:
Anschaffungspreis
• Anschaffungspreisminderungen
Anschaffungsnebenkosten
• nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
Wenn du zum Beispiel ein neues Auto kaufen möchtest, entspricht der
Anschaffungspreis dem Verkaufspreis, den du mit dem Verkäufer ausgehandelt hast
und der später auf deiner Rechnung stehen wird.
Findest du jetzt vielleicht einen Kratzer im Lack und bekommst dadurch einen
Preisnachlass gewährt, müsstest du diesen vom Kaufpreis abziehen, um die
Anschaffungskosten zu ermitteln.
Genauso würde es sich verhalten, wenn dir das Autohaus für eine besonders
schnelle Bezahlung der Rechnung oder bei Barzahlung Skonto gewähren würde.
Bevor du jetzt aber mit dem neuen Auto losfahren darfst, musst du es noch bei der
Zulassungsstelle anmelden. Die Zulassungskosten und die Aufwendungen für die
Nummernschilder stellen auch Anschaffungsnebenkosten dar, die bei der Ermittlung
der Anschaffungskosten zum Kaufpreis dazugerechnet werden müssen.
Wenn du das Auto später noch mit einer Anhängerkupplung oder einem fest
eingebauten Navigationssystem nachrüsten lässt, würden die Aufwendungen hierfür
als nachträgliche Anschaffungskosten die Anschaffungskosten erneut erhöhen.

Was gehört nicht zu den Anschaffungskosten?
Nicht zu den Anschaffungskosten gehören die Betriebskosten. Das sind die
Aufwendungen, die eine laufende Betriebsbereitschaft des angeschafften
Gegenstandes gewährleisten.
In unserem Beispiel wären dies also die Kosten für Treibstoff, Inspektionen,
Wagenwäsche oder auch die TÜV-Gebühren, die im weiteren Verlauf durch das Auto
verursacht werden.
Reparaturen gehören in der Regel ebenfalls nicht zu den Anschaffungskosten,
solange sie nur dem Werterhalt des reparierten Gegenstandes dienen.
Eine Besonderheit bildet die Mehrwertsteuer. Sie gehört nur dann zu den
Anschaffungskosten, wenn der Käufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (z.B. bei
Kleinunternehmern).
Wenn der Unternehmer sie dagegen beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen
kann, bildet sie für ihn einen durchlaufenden Posten und gehört nicht zu den
Anschaffungskosten.