Anlagenspiegel
Das Handelsgesetzbuch schreibt Unternehmen vor, die Wertentwicklung ihrer
Wirtschaftsgüter über den Zeitverlauf darzustellen. Diese Aufstellung wird Anlagenspiegel
gemeint.
Im Rahmen eines Jahresabschlusses und der dazugehörigen Bilanz erstellen
Kapitalgesellschaften unter anderem auch einen Anlagenspiegel.
Diese auch als Anlagengitter bezeichnete Aufstellung bietet einen Überblick über die
wertmäßige Veränderung des Anlagevermögens einer Kapitalgesellschaft bezogen auf das
entsprechende Abschlussjahr. Bis zur Änderung im Rahmen der Bilanzrichtlinien am
01.01.1987 war der Begriff des Anlagenspiegels gebräuchlich.
Aktuell findet jedoch eher die Begrifflichkeit des Anlagengitters Verwendung. Kleinere
Kapitalgesellschaften sind von der Pflicht zur Erstellung eines Anlagengitters befreit.
Genauere Regelungen dazu finden sich im §3274a des Handelsgesetzbuches.
Das Anlagengitter muss nach einer im HGB vorgegebenen Gliederung angefertigt werden.
Es muss die ursprünglichen Anschaffungswerte bzw. die Herstellungskosten der
angegebenen Werte wiedergeben. Zudem sind Zu- und Abgänge, sowie Umbuchungen
innerhalb des Anlagevermögens zu verzeichnen. Auch vorgenommene Abschreibungen
dürfen nicht fehlen. Alle Angaben müssen sich auf das betreffende Geschäftsjahr beziehen.
Anlagenspiegel erstellen
Wenn Unternehmen eine Bilanz erstellen, so sind hieraus verschiedenste Kennzahlen und
Werte abzulesen. Von Interesse ist oftmals das Anlagevermögen, schließlich handelt es sich
hierbei um die Sachwerte, die das Unternehmen besitzt. Allerdings werden in der Bilanz
selbst lediglich die Buchwerte zum Jahresende und dem Jahresbeginn angezeigt. Hingegen
fasst die Gewinn- und Verlustrechnung nur die Abschreibungen des Geschäftsjahres
zusammen. Für externe Betrachter der Bilanz könnten aber weitere Fragen von Interesse
sein:
• Wie viel Kapital ist im Geschäftsjahr investiert worden?
• Wie hoch fallen die ursprünglich investierten Beträge aus?
• Bis zu welchem Grad wurden die Anlagegüter bereits abgeschrieben?
Diese Fragen sind nur dann zu beantworten, wenn der sogenannte Anlagenspiegel erstellt
wird. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach dem HGB zur Aufstellung eines
solchen Spiegels verpflichtet. Er wird im Anhang des Jahresabschlusses dargestellt und liegt
üblicherweise in Form einer Tabelle vor.
Beispiel für den Analgenspiegel
Betrachtet werden soll hier nur eine einzige Kategorie des Anlagevermögens. Angenommen,
das Unternehmen kauft im Januar eine neue Fabrikhalle für 1.000.000 Euro, wobei die
Nutzungsdauer insgesamt 10 Jahre betrage. Aus Vereinfachungsgründen wird von einer
linearen Abschreibung ausgegangen, pro Jahr werden also genau 100.000 Euro
abgeschrieben. Bisher verfügt das Unternehmen noch über keine eigenen Lagerhallen, es
handelt es sich um die erste selbst erbaute Halle. Im Analgenspiegel wird die Lagerhalle jetzt
zu ihren Anschaffungskosten von 1.000.000 Euro in die Spalte Zugänge des ersten Teils des
Spiegels eingetragen. Es gibt keine Abgänge und einen Endbestand in eben dieser Summe.
Weiter werden die kumulierten Abschreibungen im Anlagenspiegel erfasst. Auch hier
besteht die Tabelle wieder aus dem Anfangsbestand, Zugängen, Abgängen und einem
Endbestand. Den letzten Teil des Anlagenspiegels bilden die Nettobuchwerte. Hier werden
die kumulierten Abschreibungen von den historischen Anschaffungskosten abgezogen, so
dass in diesem Beispiel ein Wert von 900.000 Euro verbleibt.
Anlagenspiegel – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Der Anlagenspiegel muss von mittleren und großen Kapitalgesellschaften erstellt
werden
• Er zeigt an, wie sich das Anlagevermögen entwickelt hat
• Dazu werden Anschaffungskosten und kumulierte Abschreibungen dargestellt
