Anlageberater

Anlageberater sind Mitarbeiter von Sparkassen, Banken oder anderen Instituten, die an
Kunden gewerbsmäßige Empfehlungen zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren oder
anderen Kapitalanlagen geben. Er macht Vorschläge, die den Anlagezielen des Kunden
möglichst exakt entsprechen sollten.
Ein Anlageberater ist ein Spezialist im Vertrieb von Finanzprodukten. Er berät anhand von
persönlichen und wirtschaftlichen Informationen des Kunden, welche Finanzprodukte für
den Kunden sinnvoll sind und klärt über Risiken und Chancen auf. Eine Anlageberatung ist
vor allem für Menschen mit geringer Anlageerfahrung besonders empfehlenswert, da viele
finanzielle Risiken nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.

Wie läuft eine Anlageberatung ab?
Eine Anlageberatung erfolgt im Normalfall in vier klar gegliederten Schritten:
1. Der Anlageberater holt die erforderlichen Kundeninformationen ein.
2. Der Kunde wird vom Anlageberater über alle für die Anlage wesentlichen Punkte
informiert.
3. Nach Ansicht der Kundeninformationen sucht der Anlageberater das passende
Produkt.
4. Alle besprochenen Punkte müssen in einem Beratungsprotokoll zusammengefasst
werden.

Zwingende Pflicht – das Beratungsprotokoll
Die Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Anlageberater ist Pflicht. Jede
Anlageberatung muss mit der Erstellung und Übergabe eines Protokolls an den Kunden
abgeschlossen werden. Das Protokoll dient dem Kunden wie auch den Anlageberater als
Sicherheit. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle Einzelheiten des Gesprächs und zum
angebotenen Produkt noch einmal nachzulesen und so eine fundierte Entscheidung zu
treffen.
Der Anlageberater sichert sich ebenfalls mit einem Beratungsprotokoll ab. Er kann so den
Nachweis erbringen, dass er über alle möglichen Risiken und Einzelheiten mit dem Kunden
gesprochen und keine entscheidenden Informationen verschwiegen hat.

Auf welche Informationen haben Kunden Anspruch?
Grundsätzlich dürfen Anlageberater nur Finanzprodukte empfehlen, die sich auf Basis der
Kundeninformationen realisieren lassen. Ebenso muss der Kunde die Funktionsweise und die
Risiken des Finanzproduktes nachvollziehen können.
Im Vorfeld des Gespräches muss ein Anlageberater den Kunden darüber informieren, ob die
Beratung mit einem Honorar verbunden ist. Vor Abschluss eines Geschäfts hat ein
Anlageberater dem Kunden ein Produktinformationsblatt zukommen zu lassen. Diese
Information muss folgende Angaben enthalten:
• Art des Finanzproduktes und seine Funktionsweise;
• Kosten, die auf den Kunden zukommen;
• mögliche Risiken für den Kunden;
• Aussichten auf Erträge und Kapitalrückzahlung unter Betrachtung verschiedener
Marktbedingungen.
Fühlt sich ein Kunde schlecht beraten, kann er sich bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Die BaFin ist als Kontrollorgan zuständig
und nimmt Kontakt zu dem Bankinstitut auf, für den der Anlageberater tätig ist.

Anlageberater – Zusammenfassung
• Anlageberater sind insbesondere für Anfänger in der Geldanlage sinnvoll.
• Beratungsprotokoll für den Kunden ist Pflicht.
• Berater dürfen nur für den Kunden realisierbare Geldanlagen empfehlen.
• BaFin dient als Beschwerdestelle und Kontrollinstanz für Anlageberater.