Angebotsschreiben
Ein Angebotsschreiben bzw. Angebot ist ein spezieller Geschäftsbrief, indem du
deinem potentiellen Kunden deine Dienstleistung oder dein Produkt verbindlich
anbietest.
Ohne Angebotsschreiben, keine Aufträge und kein Umsatz.
Was ist ein Angebotsschreiben und wofür brauche ich es?
Der Hauptzweck eines Unternehmens ist es Umsatz und Gewinn zu erwirtschaften.
Um dieses Ziel zu erreichen muss sich ein Unternehmen am Dienstleistungs- und
Güterfluss beteiligen.
Für dich bedeutet das, dass du deine Dienstleistungen oder deiner Produkte
verkaufst.
Normalerweise reagierst du als Anbieter auf eine Anfrage eines potentiellen Kunden,
indem du ein Angebotsschreiben aufsetzt. In diesem Angebotsschreiben legst du die
Bedingungen fest, zu denen du bereit bist, deine Dienstleistungen zu erbringen oder
dein Produkt zu liefern.
Bestandteile von Angebotsschreiben
Es gibt zwar keine Vorschrift, wie ein Angebotsschreiben aussehen soll, aber du
solltest folgende Angaben aufnehmen:
• Anzahl, die genaue Bezeichnung und Qualität der Lieferung bzw. die Art und
Weise der angebotenen Dienstleistung,
• Voraussichtlicher Liefer- und Leistungstermin,
• Einzel- und Gesamtpreise (mit oder ohne Umsatzsteuer),
• Zahlungskonditionen (eventuelle Rabatte, Skonti oder andere Nachlässe),
• Lieferkonditionen,
• Angabe zur rechtlichen Bindung bzw. Freizeichnungsklausel
• ggf. auch ein Hinweis auf den Gerichtsstand für die Gültigkeit deines
Angebots,
• Art der Verpackung
• verbindliche Preisgestaltung in angegebener Währung
Wenn du viele ähnliche Angebote erstellst, kannst du dir auch überlegen, einige
Angaben in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen.
Form von Angebotsschreiben
Bei dem Angebotsschreiben gibt es keine Vorschrift zur Form. Normalerweise wird
bei Angebotsschreiben aber die Schriftform gewählt.
Das bedeutet aber auch, dass du das Angebot mündlich, telefonisch, schriftlich, per
Fax, per E-Mail oder per E-Postbrief abgeben kannst.
Du solltest aber beachten, dass du rechtlich schlechter gestellt bist, wenn du dein
Angebot formlos (mündlich oder telefonisch) abgibst. Das betrifft vor allem die
Themen Haftung, Verbindlichkeiten, Art und Umfang der Leistung/Lieferung etc.
Was ist die Freizeichnungsklausel beim Angebotsschreiben?
Beim Angebotsschreiben darfst du nicht vergessen, dass dein Kunde bzw. dein
Verhandlungspartner Bedenkzeit hat. Deswegen bist du grundsätzlich unbefristet an
dein abgegebenes Angebot gebunden.
Ausgenommen sind Angebote, die du während eines Telefonates machst, da diese
direkt angenommen oder abgelehnt werden müssen.
Die Freizeichnungsklausel ist eine ganz typische Vorgehensweise, die du in deinem
Angebotsschreiben verwenden kannst, um zu verhindern, dass dein Kunde, nicht
Wochen oder Monate später auf dein Angebot zurückkommt und dich damit kalt
erwischt.
Daher solltest du, wenn du dein Angebot schreibst, eine der folgenden
Formulierungen im Angebotsschreiben verwenden:
• Bindungsfrist: „Bitte lassen Sie mich bis spätestens 15.01.2015 wissen, ob Sie
dieses Angebot annehmen.“
• freibleibendes Angebot
• unverbindliches Angebot
• „Preis vorbehalten“, damit kannst du dein Angebot für einen längeren Zeitraum
aufrechterhalten, ohne später an einen spezifischen Preis gebunden zu sein.
• Mit „Lieferung vorbehalten“ oder „Solange der Vorrat reicht“ bist du nur so
lange an das Angebot gebunden, wie die Ware zur Verfügung steht.
