Angebotsprüfung
PRÜFUNG
► Die Prüfung von Angeboten gehört zu den wesentlichen Aufgabenbereichen der Einkaufsabteilung.
Dabei werden eingehende Angebote zunächst geprüft auf:
▪ Übereinstimmung mit der Anfrage
▪ Vollständigkeit
▪ Eindeutigkeit
Qualität
► Bei der Beurteilung der angebotenen Qualität ist von der Qualitätsannahmegrenze auszugehen. Die
Entscheidung darüber, ob für eine höhere Qualität evtl. ein höherer Preis bezahlt werden soll, muss
unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten auf der Absatzseite gemeinsam mit dem Einkauf gefällt
werden. Diese Qualitätsprüfung ist insbesondere bei den Waren erforderlich, für die keine allgemein
gültigen Richtlinien bestehen.
Preis
► Um Angebote vergleichen zu können, muss – unter Beachtung einer Mindestqualität – der
Einstandspreis als einheitliche Beurteilungsgrundlage ermittelt werden.
▪ Zahlungsbedingungen
▪ Lieferantenbedingungen
Lieferzeit
► In der Regel wächst das Beschaffungsrisiko mit der Länge der Lieferzeit. Dies hat höhere
Sicherheitsbestände, höhere Lagerhaltungskosten und ein höheres Lagerrisiko zur Folge. In zeitlicher
Hinsicht interessieren also besonders folgende Aspekte:
▪ Termintreue
▪ Terminzusage
▪ Länge der Lieferzeit
▪ Bereitschaft zur Übernahme von Konventionalstrafen
Liefer- und Zahlungsbedingungen
► Sie müssen ebenfalls im Rahmen der Angebotsprüfung beurteilt werden. Zu den Lieferbedingungen
zählen die Regelungen über Frachtkosten. Ähnliches gilt für die internationalen Lieferbedingungen, die
in den Incoterms geregelt sind
Standort
► Die Beschaffungskosten können durch den Standort beeinflusst werden. Das gilt nicht nur hinsichtlich
der Transportkosten, sondern auch im Hinblick auf Sicherheit und Schnelligkeit. Als Kriterien kommen
in Betrachtung:
▪ Zollvorteile
▪ Entfernung
▪ Transportmöglichkeiten
▪ Nachhaltigkeit / Umweltbeeinflussung
Weitere Kriterien
▪ Flexibilität des Herstellers
▪ Besondere Serviceleistungen
▪ Gewährleistungsumfang und -dauer
▪ Gewährung von Exklusiv-Vertriebsrechten oder Gebietsschutz
