Amtliche Notierung
Mit der amtlichen Notierung wird der Preis eines Wertpapiers bezeichnet. Dabei sind nur
öffentlich zugelassene Stellen dazu befugt, einen solchen amtlichen Kurs auszugeben.
Die amtliche Notierung bezeichnet die Kursnotierung von Wertpapieren. Diese Notierung
wird durch amtliche Makler im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlich. Auch bei der
Veröffentlichung in den Medien ist die amtliche Notierung die Grundlage zur
Kursveröffentlichung.
Aufstellung der amtlichen Notierung
Die Kurse für Wertpapiere an Börsen sind in der Theorie überall auf der Welt einheitlich.
Allerdings werden die Wertpapiere praktisch sekündlich und an unterschiedlichsten Orten
gehandelt.
Gerade bei weniger liquiden Aktien kann es daher zu dem Fall kommen, dass die Kurse an
verschiedenen Börsen nicht mehr identisch sind. Für alle deutschen Börsen wurde daher die
amtliche Notierung eingeführt, die den „wirklichen“ Preis eines Wertpapiers angibt.
Amtlich meint dabei generell, dass Börsen in Deutschland als öffentlich-rechtliche
Institutionen gelten. Entsprechend stehen die jeweiligen Börsenmakler auch in einem
solchen öffentlich-rechtlichen Verhältnis zur Börse an sich. Der Ablauf der amtlichen
Notierung:
• Börsenmakler vermitteln zwischen Kauf- und Verkaufsorders von privaten oder
institutionellen Anlegern.
• Der Einheitskurs wird dabei von solchen Maklern ermittelt, die als Skontroführer
dienen.
• Sie erhalten von Banken bzw. Brokern Aufträge für die angesprochenen Kauf- und
Verkaufsorders. Auf dieser Basis lassen sich anschließend Einheitskurse ermitteln,
weil Angebot und Nachfrage direkt beim Makler zusammenlaufen.
Eine solche amtliche Notierung existiert in Deutschland nur noch an der Wertpapierbörse.
Für Devisen wurde diese Kursnotiz bereits Ende der 90er Jahre vollkommen eingestellt, weil
das Prozedere technisch äußerst aufwendig war.
Publizierung der amtlichen Notierung
Die tatsächlichen Kurse, die von Maklern auf dem beschriebenen Wege ermittelt werden,
sind täglich abrufbar. Sie werden in der Regel abschließend zum Ende eines Handelstages in
den Medien publiziert, wobei die Kurse auch online zu finden sind. Dazu besteht sogar eine
gesetzliche Pflicht, Wertpapierbörsen müssen mindestens drei inländische Zeitungen mit
überregionaler Verbreitung als sogenannte Bekanntmachungsblätter ernennen. So soll
gewährleistet sein, dass sich eine möglichst breite Öffentlichkeit über aktuelle Kurse
informieren kann.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn kein Handelstag vorliegt. Am Wochenende
finden sich also keine derartigen Publikationen in den Medien wieder. Auch wenn der
Handel an einem Handelstag ausgesetzt wird – etwa weil die Kurse zu stark sinken – lassen
sich keine amtlichen Notierungen feststellen und publizieren.
Amtliche Notierung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Die amtliche Notierung ist eine Kursnotierung von Wertpapieren
• Sie wird von lizensierten Börsenmaklern erstellt und in den Medien publiziert
• Eine solche Notierung gibt es allerdings nur für Wertpapiere, bei Devisen ist sie nicht
mehr verfügbar
