Aktiva

Als Aktiva werden die Vermögenswerte und Rechnungsabgrenzungsposten verstanden, die
auf der linken Seite der Bilanz stehen. Auf der rechten Seite der Bilanz stehen hingegen die
sogenannten Passiva.
Unter die Aktiva in der Bilanz fallen sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens wie
Maschinen, Beteiligungen und Bankguthaben. In der Bilanz finden sie sich auf der linken
Seite. Dem gegenüber stehen die Passiva, welche die Mittelherkunft darstellen. Der Begriff
stammt vom Lateinischen “agere”, der auf Deutsch “tätig sein” bedeutet. Mit ihren
Vermögenswerten erzielen Unternehmen ihre Umsätze und im besten Fall ihren Gewinn.

Rechtliches zu Aktiva
Die Bilanz soll darlegen, mit welchen Vermögensgegenständen aus welchen finanziellen
Mitteln ein Unternehmen arbeitet. Dabei gelten die Grundsätze der Bilanzklarheit,
Bilanzwahrheit und Bilanzkontinuität. Der Gesetzgeber regelt im Handelsgesetzbuch
deswegen exakt, wie Konzerne die Bilanz insgesamt zu gliedern und wie sie mit den
einzelnen Aktiva- und Passiva-Posten umzugehen haben. Die detaillierte Gliederung steht in
§ 266. Beim Umgang mit den Vermögensgegenständen lassen sich drei Typen unterscheiden:
• Aktivierungspflicht
• Aktivierungswahlrecht
Aktivierungsverbot
Aktivierung bedeutet, einen Wert in der Aktivseite aufzunehmen.

Die einzelnen Posten
Die meisten Einzelposten müssen Unternehmen in die beiden großen Kategorien
Anlagevermögen und Umlaufvermögen einteilen. Vermögen im Anlagevermögen zeichnet
sich durch eine mittelfristige bis langfristige Bindung des Kapitals aus. Typische Beispiele
sind:
• Anlagen und Maschinen
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Grundstücke und Immobilien
• Beteiligungen an Unternehmen
• immaterielle Werte wie Patente
Zum Umlaufvermögen gehören dagegen alle Vermögensgegenstände, die nur kurzfristig im
Besitz eines Betriebs sind. Das können unter anderem sein:
• Rohstoffe und Vorprodukte
• fertige und noch nicht verkaufte Waren
• Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen
• Bankguthaben
• Kassenbestand
Darüber hinaus gibt es Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und den
aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Rechnungsabgrenzungsposten
kommen dann vor, wenn Unternehmen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag tätigen, die
Leistung aber erst nach dem Stichtag erhalten. Sie zahlen zum Beispiel im Voraus Miete für
ein Gebäude. Aktive latente Steuern bilden zukünftige Steuervorteile ab, die sich aus der
unterschiedlichen Bewertung von Vermögensgegenständen zwischen Steuer- und
Handelsbilanz ergeben. Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung kann
im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge entstehen, wenn zum Beispiel der
Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen die Pensionsverpflichtungen übersteigt.

Aktiva in der Bilanzanalyse
Ein Blick allein auf die Aktivseite zeigt nur auf, in welchem Umfang ein Unternehmen
Vermögenswerte besitzt und wie sich diese auf die einzelnen Posten aufteilen. Eine
fundierte betriebswirtschaftliche Analyse lässt sich damit nicht durchführen, es interessiert
das Verhältnis von Aktiva und Passiva. Im Zusammenhang zwischen Kapitalverwendung und
Kapitalaufbringung lässt sich zum Beispiel erkennen, wie liquide und zukunftsfähig ein
Betrieb ist. So sollte das Anlagevermögen nicht mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert
sein, da die finanziellen Mittel im Anlagevermögen lange gebunden sind.

Aktiva – Zusammenfassung:
• sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens
• Anlagevermögen: mittel- bis langfristig
• Umlaufvermögen: kurzfristig