Aktiengesetz

Alle rechtlichen Bestimmungen, die für eine Aktiengesellschaft gelten, sind im 1965 und am
01.01.1966 in Kraft getretenen Aktiengesetz geregelt (zum Beispiel die Beziehung der
einzelnen Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung zueinander). Ebenso
werden im Aktiengesetz die Pflichten einer Aktiengesellschaft benannt (zum Beispiel die
Vorschriften zur Bilanzierung sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung).
Das Aktiengesetz: Die rechtliche Grundlage für alle Aktiengesellschaften
Das Aktiengesetz bildet die gesetzliche Grundlage für alle rechtlichen Sachverhalte, welche
auf Aktiengesellschaften zutreffen.
In ihm werden die Pflichten von Vorständen und Aufsichtsräten einer Aktiengesellschaft
festgehalten und welche Voraussetzungen zur Gestaltung einer Aktiengesellschaft erfüllt
sein müssen.

Wie ist das Aktiengesetz aufgeteilt?
• Erstes Buch (§§ 1 bis 277)
Hier werden alle relevanten Gesetze zur Aktiengesellschaft aufgeführt.
• Zweites Buch (§§ 278 bis 290):
In diesem Buch wird das Thema „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ behandelt.
• Drittes Buch (§§ 291 bis 393):
Hier wird die gesetzliche Lage, bei miteinander verbundenen Unternehmen erörtert.
• Viertes Buch (§§ 394 bis 410):
Im letzten Teil des Aktiengesetzes werden Sonder- Schluss- und Strafvorschriften behandelt
und gesetzlich geregelt.

Warum ein eigenes Gesetzbuch für Aktiengesellschaften?
Die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft ist kompliziert. Sie haftet als eigene juristische
Person, d. h. dass nicht mit dem persönlichen Vermögen, sondern mit
Gesellschaftsvermögen gehaftet wird. Da das Kapital einer Aktiengesellschaft in Aktien
aufgeteilt ist, haften in der Regel viele Einzelpersonen mit ihrem Vermögen. Aus diesem
Grund müssen Aktiengesellschaften allgemein beschlossenen Regulatorien unterliegen, um
einen volkswirtschaftlichen Schutz zu gewährleisten.

Voraussetzungen für eine Aktiengesellschaft
Damit eine Aktiengesellschaft zugelassen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen aus
dem Aktiengesetz erfüllt werden. Hauptvoraussetzungen sind insbesondere:
• Mindestens eine Person muss die Aktie gegen Einlage übernehmen.
• Das Unternehmen muss den Zusatz Aktiengesellschaft oder AG im Namen tragen.
• Der Sitz muss gemäß deutschem Aktiengesetz in Deutschland sein.
• Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen.
• Der Mindestausgabebetrag einer Aktie darf nicht unter einem Euro pro Aktie liegen.
Neben den Voraussetzungen sind im Aktiengesetz auch Gesetze über Rechnungslegung,
Gewinnverwendung und Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
niedergeschrieben.

Aktiengesetz – Zusammenfassung
• Das Aktiengesetz ist das wichtigste Gesetzbuch für Aktiengesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien.
• Es regelt neben der Gründung auch die wirtschaftlichen Pflichten und
Offenlegungsrichtlinien für Aktiengesellschaften.
• Es dient als Regulator für an Börsen handelnde Unternehmen und schützt vor
volkswirtschaftlichem Schaden.