Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bekanntesten Formen der
Kapitalgesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist die übliche Gesellschaftsform für
börsennotierte Firmen.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) die bekannteste Form der Kapitalgesellschaft.
AGs sind juristische Personen, das heißt sie können selbst Verträge abschließen und
haftbar gemacht werden. Dies hat für die Besitzer (Aktionäre) den Vorteil, dass sie
nur mit ihrem eingesetzten Kapital haften.
Ist das Unternehmen zahlungsunfähig und kann seine Schulden nicht mehr
bedienen, so können die Gläubiger sich also nicht an Besitzer halten.
Gerade bei jungen und kleinen Unternehmen hat dies allerdings zur Folge, dass
Banken für Kredite regelmäßig Bürgschaften fordern und die Besitzer letztendlich
doch wieder haften.
Gründung einer AG
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein notariell beglaubigter
Gesellschaftsvertrag notwendig, in dem unter anderem die Unternehmensleitung und
die Gewinnverteilung festgelegt werden.
Das Grundkapital für AGs beträgt wenigstens €50.000 und ist auf Aktien aufgeteilt.
Aktien sind Wertpapiere, die den Besitz von einem festgelegten Teil des
Grundkapitals beurkunden. Diese Stückelung des Kapitals erleichtert den Wechsel
von Gesellschaftern, denn bis auf die Weitergabe der Aktie sind in der Regel keine
weiteren Formalitäten notwendig.
Die wichtigsten Handelsplätze für Aktien in Deutschland sind die Frankfurter
Wertpapierbörse sowie deren elektronische Handelsplattform Xetra.
Organe der Aktiengesellschaft
Jede AG hat drei Organe: Die Hauptversammlung, den Vorstand und den
Aufsichtsrat.
• Die Hauptversammlung ist das beschließende Organ, in dem die Anteilseigner
wenigstens einmal pro Jahr zusammenkommen, um wichtige Entscheidungen
zu fällen.
• Der Vorstand wird als leitendes Organ bezeichnet. Er bildet sozusagen die
Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft und wird vom Aufsichtsrat berufen.
• Der Aufsichtsrat wiederum wird von der Hauptversammlung gewählt und hat
den Vorstand zu benennen und zu überwachen. Er vertritt auch die
Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand.
Besteuerung der AG
Die Besteuerung eines Unternehmens ist zum Teil abhängig von seiner
Gesellschaftsform.
Aktiengesellschaften müssen auf ihre Gewinne in Deutschland Körperschaftsteuer
zahlen.
Zusätzlich wird bei AGs angenommen, dass sie gewerblich sind, weshalb sie ohne
weitere Prüfung gewerbesteuerpflichtig sind.
Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften existiert für AGs
kein Freibetrag, auf den sie keine Gewerbesteuer zu zahlen haben. Für
Ausschüttungen an Anteilseigner ist i.d.R. Kapitalertragsteuer abzuführen.
