Aktie
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das Anteile an einem Unternehmen verbrieft. Inhaber eines
solchen Wertpapiers werden also Teilhaber des Unternehmens und haben somit ein
Mitbestimmungsrecht sowie einen Anspruch auf Teilhabe am Gewinn.
Eine bereits sehr alte und historisch gewachsene Form der Geldanlage ist die Aktie.
Sie stellt quasi einen Anteilsschein dar, der dem Investor seine Beteiligung an einem
Unternehmen verbrieft. Der Anleger ist demnach kein Gläubiger, da er sein Kapital nicht
verleiht. Er ist Miteigentümer. Im Gegensatz zur klassischen Geldleihe erhält der
Aktieninhaber keinen festgelegten Zinsertrag.
Der Aktieninhaber spekuliert vielmehr auf eine Wertsteigerung seiner Aktien in der Zukunft.
Durch Unternehmensexpansion und Inflation ist das langfristig auch häufig der Fall.
Zusätzlich zu dieser Ertragschance bieten viele Unternehmen ihren Investoren eine
regelmäßige Erfolgsbeteiligung in Form einer Dividendenzahlung. Diese wird im Regelfall
jährlich nach dem Termin der Hauptversammlung ausgeschüttet.
Mit einer Aktie verbundene Rechte
Für Unternehmen bestehen verschiedene Möglichkeiten, Kapital zu generieren. Zu
unterscheiden ist dabei generell zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Emittiert ein
Unternehmen Aktien, so wird hierdurch immer Eigenkapital gewonnen. Aus Sicht des
Anlegers ist ein solches Investment immer mit gewissen Rechten verbunden:
• Gewinnbeteiligung: Ein Aktionär ist am Gewinn der Aktiengesellschaft zu beteiligen.
Dies geschieht in Form einer Dividendenausschüttung, die von der
Hauptversammlung beschlossen wird.
• Stimmrecht: In der Regel verfügen Aktionäre über Stimmrechte auf der
Hauptversammlung. So können sie etwa den Vorstand entlasten oder über die
Gewinnverwendung bestimmen.
Allerdings verzichtet der Aktionäre auf das Recht, sein Kapital in vollständiger Höhe wieder
zu erlangen. Denn Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, einmal emittierte Anteile
wieder zu kaufen. Zwar ist der Handel über sekundäre Märkte wie die Börse möglich, doch
hier schwanken die Kurse der Wertpapiere. So kann der Anleger sowohl Verluste als auch
Gewinne durch sein Investment erzielen.
Arten von Aktien
Es gibt verschiedene Arten von Aktien, die sich insbesondere bezogen auf das Stimmrecht
voneinander unterscheiden. So haben Inhaber einer Stammaktie immer das Recht dazu, auf
der Hauptversammlung über wichtige Unternehmensentscheidungen abzustimmen. Dieses
Recht wird bei einer Vorzugsaktie ausgesetzt. Dafür erhalten die Inhaber dieser Wertpapiere
einen erhöhten Anspruch auf Teilhabe am Unternehmensgewinn.
Zudem existieren sogenannte Namensaktien, bei denen der Inhaber namentlich in einem
Register erfasst wird. Handelt es sich um eine vinkulierte Namensaktie, so muss die
Aktiengesellschaft einem Verkauf des Wertpapiers ausdrücklich zustimmen. Zum Einsatz
kommen solche Aktien in der Regel nur in besonders sensiblen Brachen wie etwa der
Luftfahrt oder der Rüstungsindustrie.
Aktie – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Eine Aktie ist ein Wertpapier, das zur Teilhabe am Unternehmenserfolg berechtigt
• Aktionäre haben kein Recht auf die Rückzahlung ihres Investierten Kapitals
• Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen Vorzugsaktien und Stammaktien
