Akkreditiv
Bei einem Akkreditiv handelt es sich um eine vertragliche Verpflichtung einer Bank, im
Auftrag des Kunden eine Zahlung zu leisten. Das Akkreditiv wird immer von der Bank eines
Einkäufers herausgeben und verspricht den Verkäufer bei Vorlage der festgelegten
Dokumente die Zahlung zu leisten. Ein Akkreditiv kommt meistens im internationalen Handel
vor.
Das Akkreditiv (von lat. credere, glauben) ist das Versprechen einer Bank für
die Verbindlichkeiten eines bezeichneten Kunden einzustehen, die sich aus einem
bestimmten Rechtsgeschäft – in der Regel einem Kaufvertrag – ergeben haben.
Dokumenten Akkreditiv bei Warenverkehr
Die bekannteste Form ist das Dokumenten-Akkreditiv, welches üblicherweise als
Absicherung für den grenzüberschreitenden Warenverkehr genutzt wird. Hierbei
verpflichtet sich die Bank eines Importeurs unwiderruflich, den Rechnungsbetrag des
Exporteurs auszugleichen.
Bedingung ist die fristgerechte, vollständige Vorlage, der im Akkreditiv näher bezeichneten
Dokumente. Historisch geht das Akkreditiv auf florentinische Banken zurück. Die Ausstellung
eines Kreditbriefes machte das Mitführen von Gold oder Münzen als Zahlungsmittel
überflüssig, was der Sicherheit der Handelsreisenden diente.
Ablauf des Akkreditivs
Das Akkreditiv ist eine Bezahlungsmethode, die im Auslandsgeschäft zum Einsatz kommt.
Dabei soll sowohl dem Lieferanten als auch dem Käufer der Waren ein höchstmögliches
Maß an Sicherheit geboten werden. In Grundzügen ist diese Zahlungsart dabei mit PayPal
vergleichbar, das auch von privaten Konsumenten verwendet werden kann. Es Akkreditiv ist
damit ein abstraktes, aber gleichzeitig bedingtes Zahlungsversprechen. Der Ablauf im Detail:
• Importeur und Exporteur schließen einen Kaufvertrag ab und einigen sich dabei auf
ein Zahlungsmethode Akkreditiv
• Zunächst muss der Importeuer einen solchen Akkreditiv bei seiner Hausbank
eröffnen, dabei seine Kreditlinie beachten und den Exporteur als Begünstigten
einsetzen.
• Als Zahlstelle bedient sich die Bank wiederum der Bank des Exporteuers oder einer
Korrespondenzbank.
• Aus Sicht des Importeuers ist dabei positiv zu beurteilen, dass er die Lieferung nur
dann bezahlen muss, wenn bestimmte, im Akkreditiv festgehaltene Voraussetzungen
erfüllt sind.
• Der Exporteuer verfügt im Gegenzug über die Garantie, dass die Zahlung in jedem
Fall erfolgt, wenn er alle diese Voraussetzungen erfüllt.
Sobald die Waren im gewünschten Zustand übergeben werden, wickeln die Banken die
Bezahlung des Geschäfts ab. Beide Parteien können sich somit auf ein recht hohes Maß an
Sicherheit verlassen.
Voraussetzungen für die Zahlung beim Akkreditiv
Bereits angesprochen worden ist, dass im Akkreditiv selbst alle Rahmenbedingungen des
Handels festgelegt sind. Insbesondere kommt es auf die Art der Waren, die der Exporteuer
versendet. Sie muss einigen Ansprüchen genügen:
• Menge
• Qualität
• Liefertermin
• Lieferort
Auch der Zahlungstermin und der Betrag sind im Akkreditiv festgehalten. Damit es wirklich
zur Zahlung kommt, benötigt die Bank des Exporteuers allerdings noch weitere
Dokumente, um diese entsprechend bei der Gegenseite einreichen zu können. Dazu
gehören beispielsweise Zolldokumente, Ursprungszeugnis der Ware oder Ladepapiere. Erst
wenn diese Unterlagen vorliegen, kann der Importeuer die Waren und der Exporteuer die
Zahlung in Empfang nehmen.
Akkreditiv – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Ein Akkreditiv sichert ein Exportgeschäft ab
• Dabei profitieren sowohl Importeuer als auch Exporteuer von einem hohen Maß an
Sicherheit
• Im Akkreditiv sind alle wichtigen Eckdaten des Geschäfts geregelt
