AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Definition
► Das AGG ist das erste Gesetz zum umfassenden Schutz vor Benachteiligung (Diskriminierung) in
Deutschland und enthält neben Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrecht insbesondere
auch und hauptsächlich für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige Neuerungen
Gründe
► Das AGG verbietet nunmehr jegliche Art der Benachteiligung aus Gründen:
▪ Des Alters
▪ Der Rasse
▪ Der Religion
▪ Des Geschlechts
▪ Einer Behinderung
▪ Der Weltanschauung
▪ Der sexuellen Identität
▪ Der ethnischen Herkunft
Benachteiligung
► Als Benachteiligung im Sinne des §3 AGG gelten dabei nicht nur unmittelbare und mittelbare
Benachteiligungen sondern auch sog. sexuelle Belästigungen sowie Anweisungen zu einer
Benachteiligung.
Entschädigung
► Sollte sich eine Benachteiligung herausstellen, so hat der jeweilige Benachteiligte Anspruch auf
Entschädigung und Schadenersatz entsprechend §15 AGG.
