AG (Aktiengesellschaft)

Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in
Aktien zerlegten Grundkapital (auch als gezeichnetes Kapital bezeichnet). Für die Verbindlichkeiten
haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.

Haftungsbestimmung
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen

Organe
► Vorstand
▪ Der Vorstand leitet das Unternehmen und wird vom Aufsichtsrat auf Zeit bestellt.
► Aufsichtsrat
▪ Der Aufsichtsrat wird von den Aktionären und der Belegschaft gewählt (Mitbestimmung).
► Hauptversammlung
▪ Bei der Hauptversammlung handelt es sich um die Versammlung der Aktionäre

Formvorschriften für die Gründung einer Kapitalgesellschaft
► Schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwingend notwendig
► Notarielle Beurkundung ist erforderlich
► Mindestinhalt ist gesetzlich geregelt

Kleine Aktiengesellschaft
► Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform für Großbetriebe (Mindestkapital 50.000 €). Durch
die Ausgabe von Aktien wird das Grundkapital und eine eventuelle Erhöhung des Fremdkapitals
beschafft. Die Aktien sind frei verkäuflich und können an der Börse gehandelt werden. Eine Zulassung
ist notwendig.