Abtretung
Von einer Abtretung ist zu sprechen, wenn eine bestehende Forderung an einen neuen
Gläubiger überschrieben wird. Dieses Verfahren wird eingesetzt, um eigene
Verbindlichkeiten zu begleichen.
Forderungen aus Verträgen können mittels einer sogenannten Abtretung übertragen
werden, die rechtlich ihrerseits ein Vertrag ist.
Wird eine Forderung übertragen, dann kann der „neue“ Gläubiger diese abgetretene
Forderung gegenüber dem Schuldner in gleichem Maße geltend machen wie der bisherige
Gläubiger.
Es handelt sich juristisch gesehen also quasi um eine Personenänderung auf der
Gläubigerseite eines Vertrages. In der Praxis sind Abtretungen hin und wieder im Rahmen
von Kreditausreichungen zu finden. Verlangt der Kreditgeber eine Sicherheit gegen den
Ausfall eines Kredites, werden nicht selten Ansprüche aus Lebens- oder Rentenversicherungen genutzt. Diese werden vom Darlehensnehmer zur Sicherung der
Ansprüche des Kreditgebers abgetreten.
Wann können Forderungen abgetreten werden?
Grundsätzlich gilt, dass alle Forderungen abtretbar sind, wenn sie genügend bestimmbar
sind. Daher ist es einfacher, die Fälle zu nennen, in denen die Forderungen nicht abgetreten
werden kann:
• Wenn die Abtretung durch eine Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen
wurde. Dies ist häufig bei Ansprüchen aus Versicherungen der Fall.
• Sofern die Abtretung nur dann erfolgen kann, wenn der Inhalt der Forderungen
verändert wird.
• Bei Unpfändbarkeit der Forderung.
• Es existieren einige Ausnahmen, bei denen die Abtretung gesetzlich verboten ist.
Ist die Abtretung zulässig, so gehen alle Rechte der Forderung an den neuen Gläubiger
über. Dazu gehören beispielsweise Pfandrechte, Bürgschaften oder auch Hypotheken. Dies
gilt allerdings ausdrücklich nicht für die Verpflichtungen, die sich aus dem Rechtsgeschäft
ergeben. Tritt beispielsweise ein Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung an eine
Bank ab, so muss diese die monatlichen Beiträge in der Regel nicht leisten.
Beispiel für eine Abtretung
Als Beispiel für eine Abtretung diene das sogenannte Factoring. Angenommen, ein
Unternehmen hat für einen Kunden Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit durchgeführt.
Entsprechend hat der IT-Dienstleister eine Rechnung über 100.000 Euro an seinen Kunden
gestellt, die innerhalb von 90 Tagen zu begleichen ist – damit ist eine Forderung
entstanden. Allerdings stellt das Unternehmen fest, über gewisse Liquiditätsengpässe zu
verfügen, die durch eine Abtretung dieser Forderung beseitigt werden sollen.
Nach einiger Suche findet sich eine Bank, die die Forderung kauft. Sie ist bereit, sofort
90.000 Euro für den Erhalt der Forderung über 100.000 Euro zu bezahlen. Um den Engpasse
der Liquidität zu verhindern, verkauft das Unternehmen seine Forderung. Anschließend
kümmert sich die Bank darum, den offenen Rechnungsbetrag einzutreiben. Ob dies von
Erfolg gekrönt ist oder nicht, ist für die Abtretung an sich irrelevant. Sie bleibt in jedem Fall
gültig.
Abtretung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Im Rahmen einer Abtretung wird eine Forderung an ein anderes Wirtschaftssubjekt
übertragen
• Der neue Gläubiger verfügt über alle Rechte des alten Gläubigers
• Nicht alle Forderungen dürfen abgetreten werden
