Abschreibungsbasis
Wenn Unternehmen Güter über einen längeren Zeitraum nutzen, so müssen dessen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den Zeitraum der Nutzung verteilt werden. Dabei
dient die Abschreibungsbasis als Grundlage für die Ermittlung der Höhe der einzelnen
Abschreibungen.
Als Abschreibungsbasis wird der tatsächliche Wert des Abzuschreiben Gutes bezeichnet.
Wenn möglich, sollte der Wiederbeschaffungswert als Abschreibungsbasis verwendet
werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei selbst hergestellten Gütern (z.B. eine
Maschinen, die man selber nutzt) die Herstellungskosten als Abschreibungsbasis dienen.
Genaue Berechnung der Abschreibungsbasis
Schaffen Unternehmen Güter an, die über einen längeren Zeitraum hinweg genutzt und
dabei auch abgenutzt werden, so müssen diese Anschaffungen abgeschrieben werden.
Vereinfacht gesprochen werden dabei die Anschaffungskosten auf den kompletten
Nutzungszeitraum hinweg verteilt. Als Abschreibungsbasis ist jedoch derjenige Wert zu
bezeichnen, der letztlich tatsächlich abgeschrieben worden ist. Er berechnet sich generell
als:
Abschreibungsbasis (AB) = Anschaffungskosten – Restwert
Denn Unternehmen können beispielsweise eine Maschine auch am Ende der eigentlichen
Lebensdauer oder währenddessen veräußern und somit einen gewissen Restwert erzielen.
Dieser darf nicht abgeschrieben werden, handelt es sich doch dabei noch um einen Wert,
der tatsächlich im Unternehmen vorhanden ist.
Bedeutung der Abschreibungsbasis
Alle Abschreibungen eines Unternehmens erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung,
wobei sie als gewinnmindernder Aufwand aufgelistet werden. Ziel dieser Gewinnminderung
ist es, dass das Unternehmen Rückstellungen für Ersatzinvestitionen aufbaut und nicht das
komplette Kapital an Anteilseigner ausschüttet. Aus diesem Grund kommt der
Abschreibungsbasis auch bei der internen Kalkulation ein hoher Stellenwert zu. Denn der
Wiederbeschaffungspreis eines Anlageguts muss als Abschreibungsbasis in der
Kostenrechnung aufgeführt werden. Insofern verwenden Unternehmer in den meisten
Fällen den Wiederbeschaffungswert des Guts als Abschreibungsbasis. Hierfür sind wiederum
mehrere Werte von Bedeutung:
• Anschaffungskosten: Wurde das Wirtschaftsgut bei einem anderen Unternehmen
gekauft bzw. soll es in der Zukunft erneut gekauft werden, existieren meist genaue
Vorstellungen über den hierfür zu zahlenden Preis.
• Herstellungskosten: Alternativ dazu können Anlagegüter auch selbst hergestellt
werden. Dann sind entsprechend die Herstellungskosten als Basis für die
Abschreibung zu verwenden.
• Restwert: Bereits erwähnt worden ist, dass Unternehmen Güter auch verkaufen
können. Ist das für die Zukunft bereits fest eingeplant, gilt es den erzielten Erlös /
Restwert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen.
• Nutzungsdauer: Bei der Berechnung der Abschreibungen und auch der
Abschreibungsbasis spielt die Nutzungsdauer ebenfalls eine Rolle. Sie ist für alle
Güter anhand der AfA-Tabelle
Abschreibungsbasis – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Die Abschreibungsbasis gibt die Beträge an, die bei einem Anlagegut wirklich
abgeschrieben werden
• Berechnet wird sie als Anschaffungskosten abzüglich des Restwerts
• Im besten Fall stimmen Abschreibungsbasis und Wiederbeschaffungswert exakt
überein
