Abschreibung

Unter Abschreibungen werden Wertminderungen von betrieblichen
Vermögensgegenständen verstanden.

In der Buchhaltung bezeichnet man Wertminderungen von Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens und Umlaufvermögens als Abschreibungen. Diese
Wertminderungen beschreiben den Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes in Folge
seiner Abnutzung.

Gründe für die Abschreibung von Gegenständen
Wirtschaftsgüter unterliegen durch ihre betriebliche Verwendung Abnutzungen. Diese
Abnutzungen bzw. Wertminderungen können unterschiedliche Ursachen und Gründe
haben:
• Gebrauch
• Zeitlich bedingter Verschleiß
• Witterung
• Technischer Fortschritt
• Ablauf von Rechten

Die Wertminderung von Wirtschaftsgütern muss auch in der Buchhaltung richtig
gespiegelt werden. Der Vermögensgegenstand wird also in jeder Rechnungsperiode
abgewertet (abgeschrieben).

Abschreibungspflichtige Gegenstände
Das Handelsgesetzbuch regelt in § 253 Abs. 2 – 4 HGB, welche
Vermögensgegenstände abgeschrieben werden dürfen. Dazu zählen
Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens:
• Grundstücke
• Gebäude
• Maschinen
• Fuhrpark
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Werkzeuge
• Konzessionen
• Patente
• Lizenzen
• Forderungen

Abgeschrieben werden dürfen die gesamten Anschaffungskosten eines
Wirtschaftsgutes.

Festlegung der Anschaffungskosten
Die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten setzen sich zusammen aus:
• Nettopreis: Der Nettopreis bezeichnet den Listenpreis exkl. Mehrwertsteuer.
• Preiserhöhungen: Preiserhöhungen können z.B. durch Kosten für
Sonderausstattung oder Zubehörteilen bedingt sein.
• Preisminderungen: Die klassische Preisminderung wird durch Skonti oder
Rabatte gewährt.
Anschaffungsnebenkosten: Unter Anschaffungsnebenkosten fallen alle
Kosten, die die Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes erst ermöglichen.

Beispiel:
Der Einzelunternehmer Max Mustermann kauft von seinem Autohändler einen
Gebrauchtwagen für die betriebliche Nutzung um 5.200€. Da er beruflich viel
unterwegs ist, lässt er vom Händler noch ein Navigationsgerät einbauen und kann
darüber hinaus einen Preisnachlass von 7% erwirken. Da er das Auto ohne
Kennzeichen nicht fahren darf, beantragt er zusätzlich ein neues Nummernschild. Die
Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens setzen sich nun folgendermaßen
zusammen:

Abschreibung über die Abschreibungstabelle (Afa)
Bei vielen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind die
Abschreibungsmethode und erwartete Nutzungsdauer in der Abschreibungstabelle
AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) festgelegt, um Willkür vorzubeugen.
In dieser Abschreibungstabelle ist beispielsweise festgelegt, dass der
Abschreibungszeitraum – also die Nutzungsdauer – für einen PKW 6 Jahre, für einen
PC oder ein Notebook 3 Jahre und für Büromöbel 13 Jahre zu betragen hat.
Nach Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig
abgeschrieben und wird nun nur noch mit einem Restbuchwert von 0€ in der Bilanz
ausgewiesen. Selbstverständlich kann das Wirtschaftsgut auch nach Ablauf dieser
Zeit noch funktionsfähig sein und betrieblich genutzt werden.

Arten der Abschreibung
Zu den beiden gängigen Abschreibungsarten zählen:

Planmäßige Abschreibungen
Die in §253 III HGB festgeschrieben Regeln besagen, dass bei Gegenständen des
Anlagevermögens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten planmäßig im Wert zu
senken sind, sodass der Wert des Vermögensgegenstands auf die Geschäftsjahre
verteilt wird, in denen er voraussichtlich genutzt wird.
Beispiel:
Wenn zum Beispiel eine Maschine für 10.000 € gekauft wird, die 10 Jahre genutzt
und dann kostenfrei entsorgt werden soll, so ist in jedem der 10 Jahre eine
Abschreibung in Höhe von 1.000 € vorzunehmen, wenn diese Maschine linear
abgeschrieben wird.

Außerplanmäßige Abschreibungen
Neben den planmäßigen Abschreibungen, die bei Anschaffung der Maschine
bestimmt werden, sind in einigen Fällen außerplanmäßige Abschreibungen
vorzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn der Wert des Vermögensgegenstands
langfristig sinkt, zum Beispiel bei Beschädigung einer Maschine oder wenn der Wert
von Wertpapieren sinkt.
Beispiel:
Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 10.000 €. Die Nutzungsdauer
beträgt 10 Jahre. In den ersten 3 Jahren wird die Maschine ordnungsgemäß linear
abgeschrieben, sodass sie im 4. Jahr nur noch einen Restbuchwert von 7.000 €
aufweist. Leider geht die Maschine in diesem Jahr irreparabel kaputt. Im Rahmen
einer außerplanmäßigen Abschreibung kann die Maschine nun mit ihrem
Restbuchwert von 7.000 € vollständig abgeschrieben werden.

Abschreibungsmethoden
Der Abschreibungsbetrag pro Jahr ist abhängig von der gewählten
Abschreibungsmethode. Zu den wichtigsten Abschreibungsmethoden zählen:

Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung handelt es sich um die Regelform von
Abschreibungen. Dabei wird angenommen, dass das Wirtschaftsgut über den
gesamten Zeitraum gleichmäßig stark abgenutzt wird. Die Anschaffungskosten des
Wirtschaftsgutes werden also gleichmäßig über die Nutzungsdauer hinweg
abgeschrieben, der jährliche Abschreibungsbetrag ist immer derselbe.
Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer

Degressive Abschreibung
Anders als bei der linearen Abschreibung sind die Abschreibungsbeträge bei der
degressiven Abschreibung nicht konstant, sondern sinken kontinuierlich. Diesem
Prinzip liegt die Annahme zugrunde, dass gewisse Wirtschaftsgüter wie
Produktionsmaschinen in ihrer Anfangszeit bei hoher Nachfrage stärker belastet
werden. Der Abschreibungsbetrag orientiert sich dabei immer am aktuellen
Restbuchwert des Wirtschaftsgutes – der jedes Jahr weiter sinkt.
Jährliche Abschreibung = Restbuchwert des Vorjahres x Abschreibungssatz
Abschreibungen mit fixem Abschreibungssatz (z.B. 20%) werden als geometrisch-degressive Abschreibungen bezeichnet, Abschreibungen mit variablem Satz als
arithmetisch-degressive Abschreibungen. Eine Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung ist die Digitale Abschreibung.
Für aktuell bezogene Wirtschaftsgüter ist die degressive Abschreibung nicht mehr
anwendbar. Sie kann nur noch für Vermögensgegenstände, die bis zum 31.12.2010
angeschafft wurden, in Anspruch genommen werden.

Progressive Abschreibung
Die progressive Abschreibung bildet das Pendant zur degressiven Abschreibung. Die
Abschreibungsbeträge steigen mit zunehmender Nutzungsdauer kontinuierlich. Eine
progressive Abschreibung ist beispielweise bei Anlagegegenständen wie Weingütern
sinnvoll, deren Ertrag (und Nutzung) jährlich steigt.

Leistungsbezogene Abschreibung
Ähnlich wie die degressive Abschreibung berücksichtig auch die leistungsbezogene
Abschreibung die unterschiedlich hohe Abnutzung eines Wirtschaftsgutes abhängig
von ihrer Beanspruchung. Die Abschreibungsbeträge können je nach
Beanspruchung des Vermögensgegenstandes jedes Jahr schwanken. So wird bei
einem Betriebsauto beispielsweise nicht die Nutzungsdauer, sondern die
Fahrleistung (gefahrenen Kilometer) für die Berechnung des Abschreibungsbetrags
herangezogen.

Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG)
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) bezeichnet einen Gegensatz mit
Nettoanschaffungswert von bis zu 1.000 €.
Für die Abschreibung von GWG gibt es besondere Bedingungen und Vorschriften:
• Wert unter 250€: Die Abschreibung von GWG unter 250€ erfolgt direkt im
Anschaffungsjahr zu 100%.
• Wert zwischen 250€ und 800€: Alternativ erfolgt die Abschreibung von GWG
zwischen 250€ und 800€ entweder komplett im Anschaffungsjahr.
Oder die Abschreibung wird über Sammelposten aus mehreren GWG über 5 Jahre
durchgeführt.

Abschreibungen in der Buchhaltung
Abschreibungen werden in dem Jahr, in dem sie vorgenommen werden, als Aufwand
verbucht. Auf diese Weise werden sozusagen die Periodenergebnisse verstetigt,
indem die Kosten für die Anschaffung nicht in einzelne Geschäftsjahre einfließen,
sondern auf alle Nutzungsjahre verteilt werden.
Dies hat zur Folge, dass Abschreibungen den Gewinn eines Unternehmens senken.
Beispiel:
Ein Unternehmen kauft einen neuen PC für 800€ in bar und schreibt diesen PC nun
laut Afa-Tabelle über 3 Jahre ab.
Der Buchungssatz in der Bilanz zum Zeitpunkt des Kaufes lautet folgendermaßen:
Betriebs- und Geschäftsausstattung 800 € an Kasse 800 €.
Der Buchungssatz für die Abschreibung im ersten Nutzungsjahr lautet nun:
Abschreibung 266,67 € an Betriebs- und Geschäftsausstattung 266,67 €.