Abschreibung
Das Steuerrecht sieht für die der Abnutzung unterliegenden beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens eine Absetzung für Abnutzung (AfA) vor. Die AfA bewirkt, dass der Aufwand für
die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes über mehrere Jahre verteilt wird, da es nicht angemessen
wäre, diesen sofort im Anschaffungsjahr voll geltend zu machen.
Lineare AfA
Bei der linearen AfA werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer geteilt. Das führt zu gleich bleibenden Jahresbeträgen.
Degressive AfA
Die degressive AfA bemisst sich nach einem gleich bleibenden Prozentsatz vom jeweiligen
Restbuchwert und kommt somit zu jährlich sinkenden AfA-Beträgen
AfA nach Maßgabe der Leistung
Die AfA nach Maßgabe der Leistung bietet sich an für Wirtschaftsgüter die sehr intensiv oder mit
starken Schwankungen genutzt werden. Sie richtet sich nach dem Umfang der Leistung im Nutzungsjahr
GWG / Geringwertige Wirtschaftsgüter
Eine Ausnahme der normalen AfA bildet lediglich geringwertige eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens von 250 Euro bis 800 EUR Netto-Anschaffungskosten, die sofort im Anschaffungsjahr voll als
Betriebsausgaben erfasst werden müssen
Wahl der AfA-Methode
Durch die Wahl der AfA-Methode kann der Unternehmer seinen Gewinn gezielt beeinflussen. In der
Gründungsphase des Unternehmens mit i. d. R. niedrigerem Gewinn wird die Entscheidung anders
ausfallen, als in Zeiten hohen Gewinns. Ein Wechsel ist nur von der degressiven zur linearen AfA
möglich und zwar am sinnvollsten, sobald die lineare AfA höhere Beiträge aufweist als die degressive AfA
Wertveränderung durch Teilwertabschreibung
Die reguläre Wertminderung eines Wirtschaftsgutes aufgrund der laufenden Nutzung wird im Wege der
normalen AfA berücksichtigt. Sollte ein Wirtschaftsgut aber wider Erwarten z. B. durch sinkende
Einkaufspreise oder Beschädigung dauerhaft an Wert verlieren oder abhanden kommen, so kann der
(realistische) niedrigere so genannte Teilwert angesetzt werden, wenn er unter den aktuellen Buchwert
gesunken ist
Gründe für die Abschreibung
▪ Verrosten
▪ Feuer, Unfall, Explosion
▪ Verschleiß durch Gebrauch
▪ Entwertung durch Preisverfall
▪ Entwertung durch Bedarfsverschiebung
▪ Entwertung durch technischen Fortschritt
Planmäßige Abschreibungen
▪ Beschädigung einer Maschine durch einen Bedienungsfehler
▪ Durch den natürlichen Verschleiß ist eine Anlage 5000 EUR weniger wert
Außerplanmäßige Abschreibungen
▪ Ein Mitarbeiter verursacht an einem Lastereinen Bedienungsfehler einen Totalschaden.
▪ Wegen gesunkener Preise haben die Lagerbestände an Wert verloren
