Abnutzung
Abnutzung entsteht, wenn Anlagegüter über einen längeren Zeitraum hinweg genutzt
werden. Der dadurch entstehende Wertverlust wird in Form von Abschreibungen
festgehalten bzw. bilanziert.
Eine Abnutzung tritt bei abnutzbaren Anlagegütern (z.B. Maschinen oder Fahrzeuge) auf. Sie
beschreibt den jährlichen Wertverzehr eines Anlagegutes. Die Wertminderung wird im Zuge
der Abschreibung in der Kostenrechnung erfasst.
Ursachen für die Abnutzung
Im engeren Sinne entsteht Abnutzung durch den technischen Gebrauch von Anlagegütern.
Werden beispielsweise Maschinen über einen längeren Zeitraum verwendet, so kann etwa
Rost entstehen. Beim Auto können beispielsweise die Bremsen nachlassen, das Getriebe
leichtere Schäden nehmen oder der Motor nicht mehr komplett flüssig laufen. Für fast alle
wirtschaftlich genutzten Güter gibt es dabei festgelegte Zeiträume, in denen diese komplett
planmäßig abgenutzt werden. Hinzukommen können Abnutzungen im Rahmen
außergewöhnlicher Umstände, etwa der Überbeanspruchung einer Maschine.
Im weiteren Sinne sind Abnutzungserscheinungen auch als generelle Wertminderungen zu
verstehen, die nicht nur durch technischen Gebrauch entstehen können. Auch
wirtschaftliche Ursachen sorgen dafür, dass die Nutzung einer Maschine nicht mehr sinnvoll
ist. Verschiebt sich beispielsweise die Nachfrage oder kommt es zu Fehlinvestitionen, wird
die Maschine – trotz technischer Fehlerfreiheit – nicht mehr verwendet. Auch richterliche
Entscheidungen oder gesetzliche Neuregelungen sorgen in einigen Fällen für eine
Wertminderung des Anlagevermögens.
Bilanzielle Berücksichtigung der Abnutzung
Schaffen Unternehmen ein neues Gut an, das über einen längeren genutzt und dabei auch
abgenutzt wird, muss dieses in der Regel abgeschrieben werden. Dabei werden die
Anschaffungs- und Herstellungskosten über den Zeitraum der Nutzung hinweg verteilt.
Andernfalls würde das Unternehmen die Anschaffungskosten in einer einzigen Periode
absetzen können, obwohl die Maschine beispielsweise 10 Jahre genutzt wird.
Ist die Maschine vollständig abgeschrieben, kann sie trotzdem weiterhin verwendet
werden. Hier ist zwischen technischer und wirtschaftlicher Abnutzung zu unterscheiden. Die
rein wirtschaftliche Nutzungsdauer endet mit dem Zeitpunkt der letzten Abschreibung,
wobei die Dauer vom Gesetzgeber für zahlreiche Güter exakt festgelegt ist. Hingegen endet
die technische Nutzungsdauer erst dann, wenn das Unternehmen das Gut tatsächlich nicht
mehr verwendet oder verwenden kann.
Abnutzung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Abnutzung entsteht, wenn ein Gut über einen längeren Zeitraum verwendet wird
• Dabei mindert die Abnutzung den Wert dieses Guts
• Diese Wertminderung wird in Form von Abschreibungen auf den Nutzungszeitraum
verteilt
