Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein förmlicher Ausdruck, um auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Dies
kann sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form erfolgen. Im Unternehmen kann eine
mehrfache Abmahnung eines Mitarbeiters zur Kündigung desselben führen.
Bei der Abmahnung handelt es sich im Regelfall um eine schriftliche Mitteilung des
Arbeitgebers an den Arbeitnehmer mit dem Inhalt, dass der Arbeitgeber ein wesentliches
Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rügt. Der wesentliche Zweck der Abmahnung ist die
schriftliche Dokumentation eines Fehlverhaltens, die sich im Wiederholungsfall auch als
schriftliches Beweismittel für die Durchführung und juristische Prüfung einer Kündigung
einigt.

Die Abmahnung ist zwischen einem mündlichen Hinweis und der Kündigung einzuordnen
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es vielfältige Regelungen, die den Arbeitnehmer vor einer
willkürlichen Kündigung schützen. Seien es die gesetzlichen Kündigungsvorschriften oder
aber auch darüber hinaus gehende Vereinbarungen der Arbeitgeberverbände mit den
Arbeitnehmervertretungen bzw. Gewerkschaften. So kann es durchaus sein, dass ein
Mitarbeiter nach zehn oder fünfzehn Jahren Betriebszugehörigkeit unkündbar ist, wenn ihm
kein Fehlverhalten nachgewiesen wird. Oder er aber pro Jahr Betriebszugehörigkeit bei einer
grundlosen Kündigung pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein volles Monatsgehalt an
Abfindung bekommt.

Allerdings sollen die Mitarbeiter auch bei langjähriger Zugehörigkeit und einem sicheren
Arbeitsplatz weiterhin so etwas wie eine Normalleistung erbringen, um die Lohnkosten zu
rechtfertigen und die Motivation zu erhalten. Deshalb gibt es verschiedene Instrumente, um
die Störung eines Arbeitsverhältnisses beheben zu können oder aber auch eine
substantiierte Trennung vorbereiten zu können.

Der Vorgesetzte des Mitarbeiters kann dabei mit einem freundlichen, anleitenden Gespräch
zur Leistungssteigerung beginnen, um die vereinbarten Ziele anmahnen. Oder aber zum
wesentlich formaleren Mittel der Abmahnung greifen. Diese ist sozusagen eine Art
Warnschuss und besagt: „Nicht so weitermachen, dies gefährdet unsere Zusammenarbeit!“
Ändert der Mitarbeiter dann sein Verhalten nicht grundlegend, dann verbessert die
Abmahnung die Chance des Arbeitgebers eine Kündigung auszusprechen, die nicht
unbedingt die volle vereinbarte Kündigungsfrist einhalten muss. Allerdings sind die Gerichte
bei der Anerkennung der Abmahnung restriktiv, so gilt eine Abmahnung immer nur für den
Bereich des Fehlverhaltens, für den sie ausgesprochen worden ist.
Ein noch stärkeres Mittel als die Abmahnung ist die sofortige, fristlose Kündigung eines
Mitarbeiters. Diese ist allerdings nur sehr eingeschränkt zugelassen, beispielsweise wenn der
Mitarbeiter in die Kasse greift oder Waren stiehlt und das Vertrauensverhältnis zwischen
beiden Seiten als massiv erschüttert anzusehen ist.

Was ein Arbeitnehmer bei einer Abmahnung tun kann?
Natürlich ist eine Abmahnung ein sehr deutliches Mittel des Ausdrucks des Missfallens durch
den Arbeitgeber. Nur in den wenigsten Fällen lohnt es sich dagegen vorzugehen,
beispielsweise bei falschen Behauptungen. Im Regelfall aber wird ein klärendes Gespräch
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Wunder wirken können. Ansonsten hilft natürlich
die Anpassung des kritisierten Verhaltens an das, was im Betrieb und in der Branche als
üblich gilt. Abmahnungen haben indirekt auch eine Art „Verfallsdatum“: Nach zwei Jahren
sind Sie lt. geltender Rechtsprechung nicht mehr gültig, wenn das Fehlverhalten in dem
angesprochenen Bereich nicht geändert worden ist.

Die wesentlichen Merkmale einer Abmahnung sind:
• Es ist eine schriftliche Kommunikation im Regelfall zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
• Soll gleichzeitig eine schriftliche Mahnung sein, aber die Rückkehr in die normale
Zusammenarbeit ermöglichen
• Führt nicht direkt zur Kündigung, sondern ist eine Art Warnschuss und dient auch der
schriftlichen Dokumentation