Abhängig Beschäftigte

Abhängig Beschäftigte arbeiten für einen Arbeitgeber und müssen dessen Anweisungen
befolgen. Sie haben eingeschränkte Handlungsfreiheiten, verzeichnen dafür aber ein festes
Gehalt und sind sozial abgesichert. Ihre Tätigkeit unterscheidet sich damit deutlich von einer
selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Unter die Kategorie der abhängig Beschäftigten fallen alle, die als Erwerbstätige in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen. Das gilt für sämtliche
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inklusive Menschen in beruflicher Ausbildung,
Praktikanten, Leiharbeiter und geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Diese
Sozialversicherungspflichtigen bilden die größte Gruppe unter den abhängig Beschäftigten.
Beamte, Richter und Soldaten kommen als weitere Gruppe hinzu.

Übersicht abhängig Beschäftigter
Übersicht der abhängig Beschäftigten nach der Definition des Statistischen Bundesamts:
• Teilnehmer an Beschäftigungsprogrammen
• Anteilseigner an Kapitalgesellschaften, sofern sie in diesem Unternehmen arbeiten
• vorübergehend Nicht-Arbeitende, wenn der Arbeitsvertrag weiterläuft, zum Beispiel
Kranke, Nutzer der Elternzeit
• Personen, die freiwilligen Wehrdienst oder Freiwilligendienst leisten
• alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
• Beamte, Richter, Soldaten

Merkmale der abhängigen Beschäftigung
Abhängig Beschäftigte gehen auf Basis eines Arbeitsvertrags ihrer Tätigkeit nach. In diesem
halten beide Seiten den Umfang und die Art der Tätigkeit sowie die Höhe der Vergütung fest.
Ein Kennzeichen der abhängigen Beschäftigung ist, dass die Erwerbstätigen den Weisungen
ihres Arbeitgebers folgen müssen. Sie verzeichnen zudem ein Grundgehalt, das
gegebenenfalls durch Boni und andere Zuschläge ergänzt wird. Zudem profitieren sie von
einer umfassenden sozialen Absicherung, die konkrete Form unterscheidet sich zwischen
einzelnen Beschäftigungsformen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erwerben zum Beispiel Ansprüche in der
gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte erhalten später eine Pension. Alle diese Merkmale
differieren von den Eigenschaften einer selbstständigen Tätigkeit. Freiberufler und
Gewerbetreibende arbeiten eigenständig, sie können sich unter anderem ohne Rücksprache
die Arbeitszeiten frei einteilen und ihre Auftraggeber auswählen. Die Einnahmen können
starken Schwankungen unterliegen, auch Verluste sind möglich. Um die soziale Absicherung
gegen Risiken wie Krankheit und Altersarmut müssen sie sich selbst kümmern.

Abhängig Beschäftigte – Zusammenfassung:
• in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber
• Arbeitsvertrag als Grundlage
• weisungsgebunden
• festes Einkommen
• soziale Absicherung