Abgeltungssteuer
In Deutschland ist die Kapitalertragssteuer als Abgeltungssteuer ausgestaltet, weshalb die
beiden Begriffe auch synonym verwendet werden. Zu zahlen ist die Steuer immer dann,
wenn Kapitalerträge erwirtschaftet worden sind, wobei die komplette Steuerlast dann
entsprechend abgegolten ist.
Bei einer Abgeltungssteuer zieht der Staat die Steuer direkt an der Quelle ein, nicht beim
Steuerpflichtigen. Diese Steuerart findet sich vornehmlich bei Kapitalerträgen, der deutsche
Staat erhebt die Kapitalertragssteuer seit 2009 als Abgeltungssteuer. Die Banken führen die
fällige Steuer direkt an die Finanzverwaltung ab. Abgegolten bedeutet, dass damit die
Zahlungspflicht erledigt ist. Anleger selbst müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Abgeltungssteuer in Deutschland
In Deutschland fällt die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an. Sie
beträgt 25 %. Der Solidaritätszuschlag kommt hinzu. Kirchenmitglieder zahlen je nach
Bundesland weitere 8 oder 9 % Kirchensteuer, diese prozentuale Angabe bezieht sich auf die
Abgeltungssteuer. Bei einer Abgeltungssteuer von 100 Euro berechnet der Staat 8
beziehungsweise 9 Euro Kirchensteuer. Der komplette Steuersatz liegt zwischen 27,8186 und
27,9951 %. Jedem Privatanleger steht aber der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro
jährlich zu. Bis zu dieser Höhe kann er Freistellungsaufträge bei Banken stellen, die
anschließend erst oberhalb der Grenze die Abgeltungssteuer einziehen.
Abgeltungssteuer und Einkommenssteuererklärung
Anleger müssen dank der Abgeltungssteuer ihre Kapitalerträge nicht mehr in der
Einkommenssteuererklärung angeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese dennoch
aufzunehmen. In zwei Fällen erhalten Steuerzahler Geld zurück:
• Sie haben vergessen, bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu stellen. Die Bank
hat die Steuer abgeführt, obwohl die Kunden den Sparerpauschbetrag nicht
ausgeschöpft haben. Mit der Steuererklärung können sie ihn nachträglich geltend
machen.
• Der individuelle Grenzsteuersatz ist geringer als 25 %. Das kann insbesondere bei
Menschen zutreffen, die nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. Das Finanzamt fügt die
Kapitalerträge dann den anderen Einkünften hinzu und prüft, ob der Steuerzahler zu
viel Abgeltungssteuer gezahlt hat. Die Differenz schreibt es gut.
Vorteile
Grundsätzlich geht die Abgeltungssteuer für den Staat sowie den Steuerzahler mit einem
Vorzug einher: Sie reduziert den bürokratischen Aufwand. Der Steuerzahler muss die
Kapitaleinkünfte nicht in seiner Steuererklärung auflisten und nachweisen, die
Finanzbehörde hat dadurch weniger Arbeit. Der Staat sichert sich einen weiteren Vorteil, er
nimmt die Steuer mit hoher Wahrscheinlichkeit ein. Steuerzahler könnten bei einem
anderen Verfahren Einnahmen verschweigen, durch den automatischen Einbehalt der Steuer
droht diese Gefahr nicht.
Kritik an der Abgeltungssteuer
Allerdings hat dieses Verfahren aus der Sicht der Kritiker einen entscheidenden Nachteil: den
pauschalen Steuersatz. Vor der Einführung der Abgeltungssteuer mussten Steuerzahler
einen individuellen Steuersatz auf ihre Kapitalerträge zahlen. Wer insgesamt über hohe
Einkünfte aus Geldanlagen sowie Beschäftigungsverhältnisse und anderen Einkunftsarten
verfügte, musste einen deutlich höheren Steuersatz als bei der heutigen Abgeltungssteuer
stemmen. Kritiker halten das für ungerecht. Sie pochen darauf, dass Kapitalerträge genauso
wie Löhne progressiv besteuert werden. Zudem verweisen sie auf die wachsende
Ungleichheit bei der Vermögensverteilung, die durch einen niedrigen, pauschalen Steuersatz
beschleunigt werde.
Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich
Die meisten Mitgliedstaaten der EU besteuern Kapitalerträge mittels Abgeltungssteuer. Die
konkrete Form differiert, das gilt nicht nur für die Höhe der Steuer. Während Deutschland
alle Kapitalerträge identisch behandelt, haben andere Staaten unterschiedliche Regeln
etabliert:
• Teilweise unterscheiden sich die Steuersätze, zum Beispiel zwischen Zinsen und
Kursgewinnen.
• In manchen Staaten müssen Wertpapierbesitzer auf Kursgewinne keine Steuern
zahlen, sofern sie die Wertpapiere mindestens einen bestimmten Zeitraum lang
besitzen.
• Bei Kursgewinnen existieren auch gestaffelte Steuern: Umso länger Anleger ein
Wertpapier in seinem Depot behält, desto geringere Steuern verlangt der Staat.
Abgeltungssteuer – Zusammenfassung
• Einbehalt der Steuer an der Quelle
• verbreitet bei Steuern auf Kapitalerträge
• in Deutschland Abgeltungssteuer seit 2009
• Anleger müssen Kapitalerträge nicht dem Finanzamt melden
• Möglichkeit, zu viel gezahlte Abgeltungssteuer mittels Einkommenssteuererklärung
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