Abgabenordnung
Die Abgabenordnung ist der zentrale Baustein des deutschen Steuersystems, der eine
gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Steuern schafft. Insbesondere der vierte Teil ist
hierbei essenziell, regelt er doch die genaue Durchführung der Besteuerung inklusive dessen
Höhe.
Die Abgabenordnung (AO) ist ein steuerrechtliches Mantelgesetz. Es enthält insbesondere
Vorschriften der Steuerverwaltung für mehrere Arten der Steuer. Zudem ist die
Legitimationsprüfung im Finanzwesen über den §154 AO geregelt.
Dieser besagt, dass niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen zur Kontoanlage, zu
Finanztransaktionen und zur Verwahrung und Verpfändung berechtigt ist. Aufgrund der
Abgabenordnung erfolgt die Legitimationsprüfung und Identitätsfeststellung im Rahmen von
Finanzgeschäften aller Art.
Anwendungsbereiche der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung gilt als das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Denn die
Ausführungen des Gesetzes gelten für alle Steuern und Steuervergütungen, die entweder
vom Bund, den Ländern oder der EU verwaltet werden. Aufgrund landesrechtlicher
Vorschriften ist sie auch für die Erhebung zahlreicher andere Angaben anzuwenden.
In Kraft getreten ist das Gesetz bereits im Jahr 1977, wurde seitdem aber mehrfach
überarbeitet. Als „Vater“ der Abgabenordnung gilt der Jurist Enno Becker.
Inhalte der Abgabenordnung
Insgesamt besteht die Abgabenordnung aus neun Teilen, die sich unterschiedlichen Themen
widmen. Insbesondere die einleitenden Vorschriften sind dabei wichtig, definieren sie doch
den Begriff der Steuer an sich.
Auch Aspekte wie die Geschäftsleitung eines Unternehmens, Finanzbehörden,
Niederlassungen und Zuständigkeiten werden hier genau definiert. Ein Überblick über die
weiteren Inhalte:
• Steuerschuldrecht: Dieser Teil erläutert alle wesentlichen Grundsätze des
Verhältnisses zwischen Staat und Steuerschuldner. Beispielsweise steht hier
geschrieben, dass eine Steuererklärung abzugeben ist.
• Allgemeine Verfahrensvorschriften: Geregelt sind hier insbesondere die
Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung.
• Durchführung der Besteuerung: Den Kern der Abgabenordnung bildet der vierte Teil.
Es wird genau dargestellt, welche Rechte und Pflichten die Finanzbehörden bzw. die
Steuerpflichtigen haben. Auch die Besteuerungsgrundlagen werden detailliert
aufgelistet.
• Erhebungsverfahren: Der fünfte Teil liefert Informationen über das
Erhebungsverfahren an sich. Hier ist etwa geregelt, wann eine Steuer fällig wird und
wann eine solche Forderung wieder erlischt.
• Vollstreckung: Sofern Steuern nicht bezahlt werden, können Zwangsvollstreckungen
von den Finanzbehörden durchgeführt werden. Wie diese ablaufen, ist ebenfalls
exakt geregelt.
• Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren: Was auf den ersten Blick sperrig klingt,
regelt die Rechte der Steuerpflichtigen bei Einsprüchen gegen die Entscheidungen
der Finanzverwaltung.
• Strafen und Bußgelder: Wer Steuern hinterzieht oder fehlerhafte Angaben macht,
muss Bußgelder zahlen, die hier festgelegt sind. Auch was genau als Steuerdelikt gilt,
regelt der vorletzte Teil der Abgabenordnung.
• Schlussvorschriften: Fast alle Gesetze und Verordnungen enthalten
Schlussvorschriften, die bestimmte Einschränkungen wie etwa die Grundrechte
enthalten.
Abgabenordnung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
• Die Abgabenordnung ist das wichtigste, deutsche Steuergesetz
• Die Abgabenordnung regelt unter anderem Zuständigkeiten, Bemessungsgrundlagen
und Erhebungsverfahren
• Enthalten sind dabei auch aktuelle EU-Vorgaben für die Besteuerung
