Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie wird
meistens dann bezahlt, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wurde und das Unternehmen
einer arbeitsrechtlichen Klage aus dem Weg gehen möchte.

Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung.

Mit einer Abfindung gewährt der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses eine einmalige Geldleistung. Einen allgemeinen Rechtsanspruch
darauf gibt es nicht. Bei einer gewöhnlichen Kündigung zahlt der Arbeitgeber bis zum Schluss
den Arbeitslohn, zusätzliche finanzielle Verpflichtungen existieren nicht. In der Praxis
kommen Abfindungen dennoch häufig vor. Zu unterscheiden sind Abfindungen, die ein
Gericht gegen den Willen des Arbeitgebers bestimmt, und Abfindungen, denen beide
Parteien zustimmen. Das kann außergerichtlich oder vor Gericht erfolgen.

Zweck von Abfindungen
Oftmals liegt die Zahlung von Abfindungen im beiderseitigen Interesse. Dem Arbeitnehmer
ermöglicht sie eine finanzielle Überbrückung, wenn er sich danach arbeitslos meldet oder
einen schlechter bezahlten Job annimmt. Zudem kann er die Abfindung als eine Art
Entschädigung sowie einen nachträglichen Bonus für seine Leistung betrachten. Arbeitgeber
profitieren vor von einer betrieblichen, finanziellen und juristischen Sicherheit.
Kündigungsschutzklagen können lange dauern, es entstehen Anwalts- und Gerichtskosten.
Zudem kann der Gekündigte den Prozess gewinnen. Ein besonderes Risiko stellt der
Annahmeverzugslohn dar: In bestimmten Fällen müssen Arbeitgeber nach dem Ablaufen der
Kündigungsfrist Gehalt zahlen, obwohl der Arbeitnehmer in Wirklichkeit keine Tätigkeit
verrichtet.

Abfindungen durch gerichtlichen Zwang
Bei ihnen handelt es sich um die Ausnahme. Arbeitsgerichte können eine Abfindung
festlegen, wenn dem Arbeitnehmer nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage die
Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Es gelten strenge
Voraussetzungen. Grundsätzlich befassen sich die Gerichte mit zahlreichen
Kündigungsschutzklagen, die aber in der Regel spätestens in der zweiten Instanz mit einem
Vergleich zwischen beiden Parteien enden.

Zahlungen auf freiwilliger Basis
Diese Vergleiche vor Gerichte zählen zu den freiwilligen Lösungen, dasselbe trifft auf
außergerichtliche Vergleiche zu. Zusätzlich können sich beide Seiten ohne Rechtsstreitigkeit
auf eine Abfindung einigen, sie unterschrieben einen Aufhebungsvertrag mit
Abfindungsvereinbarung. Zu dieser Kategorie gehören zudem kollektive Lösungen wie
Regelungen in Tarifverträgen und zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelte
Sozialpläne. Diese Bestimmungen setzen ebenfalls eine Zustimmung beider Seiten voraus,
bei Tarifverträgen beispielsweise von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Der
Geltungsbereich ist in vielen Fällen auf Massenentlassungen beschränkt. Das
Kündigungsschutzgesetz sieht des Weiteren die Möglichkeit vor, dass Arbeitgeber bei einer
betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung offerieren. Arbeitnehmer müssen auf eine
Kündigungsschutzklage verzichten, wenn sie diese Option beanspruchen wollen.

Die steuerrechtliche Handhabung
Abfindungen wertet das Finanzamt als Einkommen, die Empfänger müssen
Einkommenssteuer entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz. Dank
der Fünftelregelung können sie den Betrag auf fünf Jahre verteilen, was sich insbesondere
bei hohen Summen empfiehlt. Sozialversicherungsabgaben müssen sie keine zahlen.

Abfindung – Zusammenfassung:
• einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• meist kein Rechtsanspruch
• vielfach nach Zustimmung beider Seiten
• Steuerpflicht, aber keine Sozialversicherungsabgaben